Die Toreros kämpfen weiter
21. September 2012Die höchsten Richter wiesen eine Klage gegen die Ausnahmeregelung im Strafrecht ab. Somit können Toreros in traditionellen Stierkampf-Regionen weiterhin nicht wegen Tierquälerei belangt werden.
In Frankreich ist zwar jeder "Akt der Grausamkeit" gegen Tiere verboten. Die angefochtene Klausel erlaubt aber eine Ausnahme im Strafgesetzbuch: bei Stier- und Hahnenkämpfen in Regionen, in denen es sich um eine "örtliche Tradition" handelt.
Tradition und Wirtschaftsfaktor
Im Süden Frankreichs zählt die spanische Corrida zur örtlichen Tradition: Hier wird der Stier am Ende des Kampfes mit einem Degenstoß getötet. Hahnenkämpfe gibt es noch auf den französischen Antillen.
Für Städte wie Nîmes, Arles und Bayonne sind Stierkämpfe ein Kulturspektakel und der Höhepunkt der auch an Ostern und Pfingsten gefeierten Ferias. Die Volksfeste ziehen hunderttausende Besucher an – ein wichtiger Touristenmagnet und Wirtschaftsfaktor. Die Stierkampf-Enthusiasten, die "Aficionados" (Liebhaber), sehen darin einen kulturellen, sozialen und regionalen Pluralismus.
Rückständigkeit oder schützenswerte Kultur?
Stierkampf-Gegner äußerten sich nach der Entscheidung enttäuscht und warfen dem Verfassungsrat vor, unter politischem Druck eingeknickt zu sein. Damit zielten sie auf Regierungspolitiker, die sich eindeutig auf die Seite der Stierkampf-Befürworter gestellt hatten: Der spanischstämmige Innenminister Manuel Valls verteidigte die Corridas als "eine Kultur, die man schützen muss".
Die frühere Film-Diva und Tierschutzaktivistin Brigitte Bardot bezeichnete die Verfassungsrichter als Feiglinge: "Wir leben in einem rückständigen Land, das sich niemals entwickeln wird", sagte die 77-Jährige der französischen Nachrichtenagentur AFP. Sie sei verzweifelt.
rb/pt/sc (dpa, afp)