Präsidentenwahl - Demokratische Normalität
6. Juni 2016Gesetzlich festgelegt ist eigentlich wenig. Gewählt werden kann jeder Deutsche, sofern er oder sie keine Vorstrafen hat und älter als vierzig Jahre ist. Eine respektable Karriere und entsprechende Qualifikationen sollte die Person vorweisen können und sie sollte von möglichst vielen Parteien wählbar sein. Bisher hat es in Deutschland noch nie eine Bundespräsidentin gegeben, aber das Amt steht nach der Verfassung selbstverständlich auch Frauen zu. Kandidatinnen hat es auch immer wieder gegeben. Sie wurden aber bisher nicht gewählt.
Das Wahlgremium
Verantwortlich für die Wahl zum Amt des Bundespräsidenten ist die so genannte Bundesversammlung. Sie tritt alle fünf Jahre zusammen, denn die Amtszeit des Präsidenten beträgt fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist nur einmal zulässig.
Die Bundesversammlung besteht zum einen aus allen Mitgliedern des Parlaments, also des Deutschen Bundestages. Hinzu kommen noch einmal in der gleichen Anzahl Vertreter der Bundesländer. Deutschland verfügt über föderale Strukturen. Also sollen Bundesländer wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Thüringen oder Bayern auch mitsprechen. Die Landesparlamente sind aber frei in der Wahl ihrer Delegierten, die sie in die Bundesversammlung entsenden. Das müssen nicht unbedingt nur Politiker sein. Es können auch Prominente ins Rennen gehen. Schauspieler, Sportler, auf jeden Fall verdiente Mitglieder der Gesellschaft. Sie müssen nicht in einer Partei Mitglied sein, aber sie sollten einer Partei deutlich zuzuordnen sein.
Entsendet wurden so in der Vergangenheit unter anderen die beliebte Schauspielerin Senta Berger (für die SPD in Bayern), der Fußballer Otto Rehagel (für die CDU in Berlin), Boxweltmeisterin Regina Halmich (für die CDU in Baden Württemberg).
Pannen nicht ausgeschlossen
Die Wahl zum Bundespräsidenten erfolgt ohne Debatten, ohne Reden in einer Aussprache. Gewählt wird in feierlichem Rahmen in bis zu drei Wahlgängen im Deutschen Bundestag, der extra für diese Wahl umgebaut wird. Die Stuhlreihen werden verdoppelt, damit die rund 1200 Delegierten Platz finden. In den ersten beiden Wahl-Durchgängen sollte der oder die Kandidatin dann möglichst mit einer absoluten, also deutlichen Mehrheit gewählt werden. Im dritten Wahlgang reicht eine einfache Mehrheit, also eine Stimme mehr gegenüber dem Gegenkandidaten oder der Gegenkandidatin.
Im Vorfeld wissen eigentlich alle Parteien, wie ihre Vertreter in der Bundesversammlung abstimmen werden. Doch Überraschungen hat es dennoch gegeben. So im Jahr 2004. Der bis dahin als Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF) tätige Horst Köhler sollte zum Bundespräsidenten gewählt werden. Das Lager von CDU/CSU hatte Fürstin Gloria von Thurn und Taxis als Delegierte entsendet - in der Hoffnung, sie würde für den CDU-Vorschlag Köhler stimmen. Laut Bild-Zeitung soll sich die Fürstin aber für die damalige SPD-Präsidenten-Kandidatin Gesine Schwan entschieden haben.
Der Zeitplan
Normalerweise bestimmt der Präsident des Bundestages, also der zweithöchste Amtsträger in Deutschland und nicht etwa die Kanzlerin oder der Kanzler den Zeitpunkt der Wahl zum Bundespräsidenten. In der Regel mit einem Jahr Vorlauf, um allen Beteiligten genügend Zeit für die Kandidatenauswahl zu geben. Im aktuellen Fall von Bundespräsident Joachim Gauck, der freiwillig auf eine zweite Amtszeit verzichtet, steht schon fest, dass die Bundesversammlung zur Wahl eines neuen Präsidenten am 12. Februar 2017 in Berlin zusammentreten wird.