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Politik

Trumps Einreisestopp kommt vors Oberste Gericht

26. Mai 2017

Vor mehreren Gerichten ist US-Präsident Trump mit seinem umstrittenen Einreiseverbot für Bürger aus mehrheitlich muslimischen Ländern bereits gescheitert. Nun will er die obersten Richter des Landes entscheiden lassen.

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Trump Reiseverbot New York
Bild: picture alliance/AP Images/A. F. Yuan

Der US-Präsident halte an seiner Absicht fest, "die nationale Sicherheit des Landes zu stärken", erklärte Justizminister Jeff Sessions in Washington. Deshalb lege Donald Trump Berufung vor dem Obersten Gerichtshof ein. Die US-Regierung will damit ein Urteil anfechten, mit dem Trumps Einreiseverbot für Bürger von sechs überwiegend muslimischen Staaten vorerst ausgesetzt bleibt.

Diese Entscheidung hatte kurz zuvor ein Bundesberufungsgericht in Richmond im Bundesstaat Virginia gefällt. Die Richter begründeten die weitere Aussetzung des Einreisestopps damit, dass der Erlass von "religiöser Intoleranz, Feindseligkeit und Diskriminierung" zeuge. Sie seien nicht überzeugt von der Argumentation der US-Regierung, dass es bei dem Dekret vor allem um den Schutz der "nationalen Sicherheit" gehe. Das Gericht verwies dabei auch auf Wahlkampfankündigungen Trumps, die Einreise von Muslimen pauschal zu untersagen.

Keine Einreise für Muslime und Flüchtling

Kurz nach seinem Amtsantritt hatte der US-Präsident einen Erlass unterzeichnet, wonach sämtlichen Bürgern der mehrheitlich muslimischen Staaten Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien 90 Tage lang die Einreise in die USA untersagt werden sollte. Außerdem enthält das Dekret ein generelles, mindestens 120 Tage geltendes Einreiseverbot für alle Flüchtlinge. Trump bezeichnet das Dekret als notwendige Maßnahme zum Schutz vor Terrorismus.

In den vergangenen Monaten erlebte Trump im Streit um die pauschalen Einreiseverbote bereits mehrere Debakel. Zuletzt hatte ein Bundesrichter im Bundesstaat Maryland den Erlass ausgesetzt. Für den Aufnahmestopp für Flüchtlinge galt das zwar nicht. Ein Bundesgericht in Hawaii hatte allerdings im März eine Verfügung gegen das Dekret beschlossen, die auch das geplante Einreiseverbot für Flüchtlinge einbezieht.

nin/mak (dpa, afp, ape)