Dopingbesitz bald strafbar
22. Februar 2014Ob der Zeitpunkt zufällig oder mit Absicht gewählt wurde, ist unklar: Just an dem Tag, an dem in Sotschi die positive Dopingprobe der deutschen Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle bekannt wurde, wagt Bundesjustizminister Heiko Maas einen neuen Vorstoß in Sachen Anti-Doping-Gesetz: "Sowohl der Besitz als auch die Anwendung von Doping-Mitteln sollen unter Strafe gestellt werden", sagte er der "Bild"-Zeitung. "Es droht gedopten Sportlern also künftig nicht mehr nur die Wettkampfsperre, sondern das Gefängnis."
Hat das Arzneimittelgesetz ausgedient?
Sportler und Doping-Ärzte müssten demnach mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen. Ein Gesetzentwurf solle noch in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium vorgelegt werden. Nach jahrelangem Bummeltempo in Sachen strafrechtlicher Verfolgung von Doping kommt die deutsche Politik in Bewegung. Während andere europäische Staaten längst ein Anti-Doping-Gesetz haben, behilft sich die Bundesrepublik nach wie vor mit dem Arzneimittelgesetz, das den Besitz von Dopingmitteln in geringeren Mengen nicht ahndet.
Dies soll sich mit dem neuen Gesetz ändern und zwar für die Wettkämpfe ebenso wie für die Vorbereitungs- und Trainingszeit. "Wir sind es der Mehrheit der ehrlichen Sportler schuldig, endlich zu handeln", sagte Maas. Ein Sprecher des für den Sport zuständigen Bundesinnenministeriums verwies auf die komplizierten Sachverhalte. Neben strafrechtlichen gebe es etwa auch arzneimittelrechtliche Aspekte. Deswegen solle auch das Gesundheitsministerium einbezogen werden. Zum Dopingfall Sachenbacher-Stehle wollte sich die Bundesregierung auf Nachfragen vorerst nicht äußern.