Doppelte Diskriminierung
25. November 2002Jahrhunderte lang hielt man es im Abendland für selbstverständlich, dass nur Männer Menschen sind, die Rechte haben - im Unterschied zu Sklaven und Frauen. Sicher: Solche Ansichten haben sich auch in Deutschland längst überlebt, werden in öffentlichen Diskussionen als absurd zurückgewiesen und sind nach geltendem Rechtsverständnis unzulässig.
Gleichwohl werden heutzutage durchaus andere, absurd wirkende Selbstverständlichkeiten hingenommen: Etwa die, dass im Zuge der Globalisierung und liberalisierter Kapitalmärkte den Investoren alle Grenzen offen stehen sollen. Arbeiter und Arbeiterinnen können lediglich ihre Arbeitskraft investieren und im Ausland ihr Investitionsglück suchen. Dann werden sie jedoch häufig als "Asylanten" oder "Wirtschaftsflüchtlinge" kriminalisiert.
Es gehört zu den Lebenslügen vieler Deutscher, einerseits an den profitablen Fortschritt der technisch-ökonomische Globalisierung zu glauben - ohne sich aber anderseits den Herausforderungen einer multi-ethnischen und damit multi-ethischen Gesellschaft zu öffnen. Statt einen Diskurs über Formen und praktische Möglichkeiten zu deren Gestaltung zu entwickeln, ist die Energie vieler Beteiligter darin gebunden, Migration unter Nützlichkeitsaspekten zu steuern oder ganz zu verhindern.
Die Debatte um Einwanderungs- und Asylrecht wurde von deutschen Politikern, Gerichten und Behörden lange in der Haltung geführt, die Vormachtstellung des Mannes und hieraus resultierende Gewalt gegen Frauen habe mit deutscher Gegenwart nichts mehr zu tun. Dabei leben Hunderttausende Menschen aus patriarchalischen Gesellschaften unter uns. Dass Gewalt gegen Frauen als geschlechtsspezifische Verfolgung gesehen und als berechtigter Grund auch für Asyl akzeptiert werden muss - dies wurde in Deutschland über viele Jahre bestritten.
Seit knapp einem Jahr hat Deutschland nun auch ein Gewaltschutzgesetz. Im Grunde besagt das: "Wer schlägt, muss gehen." Wer innerhalb eines Haushaltes körperlich oder psychisch gewalttätig wird, kann notfalls mit Hilfe der Polizei der Wohnung oder des Landes verwiesen werden. Ganz überwiegend sind Männer die Täter. Der Staat hat also vor allem zum Schutz der Frauen in die Privatsphäre seiner Bürger eingegriffen.
Ein Eingriff, der in der Demokratie immer wieder sorgfältig abgewogen werden muss. Denn grundsätzlich gelten Freiheitsrechte, auch und gerade innerhalb der Familien: Religionsfreiheit, das Erziehungsrecht der Eltern oder die Freiheit, kulturelle Traditionen zu pflegen, um nur einige Beispiele zu nennen.
Selbst ernannte 'Familienoberhäupter' aber, die ihre Kinder unter Druck setzen, gar entführen und außer Landes bringen, um sie zwangsweise zu verheiraten, dürfen diese Rechte für sich nicht in Anspruch nehmen. Sie nämlich tun den Mädchen und jungen Frauen Gewalt an: Zwangsehen sind Vergewaltigung auf Lebenszeit.
Dass es dies gibt - mitten in Deutschland - und dass es offenbar vor allem Migranten sind, die diese Form der Gewalt gegenüber Frauen in der eigenen Familie ausüben, gehört zu den gepflegten Tabus in der deutschen Migrationsdebatte. Solche Gewalttäter aber dürfen sich nicht auf das Recht zur kulturellen Autonomie für Minderheiten berufen. Die Grenzen der Toleranz sind schon deshalb erreicht, weil das Völkerrecht die Zwangsehe verbietet.
Es ist ein Grundbedürfnis des Menschen, als wertvolles Wesen respektiert und geachtet zu werden - das gilt auch und gerade für Migrantinnen. Deren Rechte so zu garantieren, dass sie auch Wirkung entfalten, bleibt eine Herausforderung für die Gesellschaft, in der sie leben. Noch sind Migrantinnen häufig doppelt bestraft: Von Deutschen werden sie als Ausländerin geringer geschätzt, in ihren eigenen Familien stehen sie als Frau eine Stufe niedriger.
Alte oder sinnentleerte Glaubenssätze endlich über Bord zu werfen, böte Chancen, zu differenzieren und die Dinge beim Namen zu nennen. Das wiederum könnte den Raum öffnen, eine multi-ethische Gesellschaft - auch im Sinne einer Geschlechterdemokratie - menschengerecht zu gestalten.