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Drohnen-Krieg läuft über Deutschland

30. Mai 2013

Nicht nur in Pakistan, auch in Afrika werden Terrorverdächtige gezielt durch ferngelenkte US-Drohnen getötet. Das Vorgehen ist möglicherweise völkerrechtswidrig und könnte auch für die Bundesregierung zum Problem werden.

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Das Eingangsschild der US-Airbase in Ramstein (Foto dapd)
Bild: dapd

Wenn Terrorverdächtige in Somalia gezielt durch Drohnen getötet werden, sind US-Standorte in Deutschland maßgeblich eingebunden. Nach Recherchen des ARD-Fernsehmagazins "Panorama" und der "Süddeutschen Zeitung" spielt dabei das Air Operations Center (AOC) der US-Air Force Basis im rheinland-pfälzischen Ramstein eine zentrale Rolle. Dort steuere die Flugleitzentrale seit 2011 auch Angriffe der US-Luftwaffe in Afrika.

Bis heute sollen in Somalia mindestens neun tödliche Drohnenangriffe durchgeführt worden sein, bei denen, laut unterschiedlicher Quellen, bis zu 29 Menschen starben. Präsident Barack Obama soll jeden dieser Einsätze persönlich abgezeichnet haben.

Beteiligung an einem "völkerrechtlichen Delikt"?

Zwar sei die genaue Rolle von Ramstein aufgrund der Geheimhaltung nicht in jedem Detail klar, hieß es in den Berichten weiter. Doch über die Satellitenanlage in Ramstein halte der Pilot in den USA offenbar Kontakt zur Kampfdrohne am afrikanischen Einsatzort. Die Medien zitieren aus einem Papier der US-Luftwaffe: Ohne diese Relais-Station könnten die Angriffe nicht durchgeführt werden, heißt es dort. Allerdings habe das US-Militär versichert, dass die Verantwortung für alle militärischen Operationen in Afrika beim Einsatzführungskommando "Africom" liege. Dieses sitzt seit 2008 in Stuttgart.

Obama nimmt neuen Anlauf

Für den Völkerrechtler Thilo Marauhn wirft die Beteiligung der US-Stützpunkte in Deutschland rechtliche Fragen auf: "Die Tötung eines Terrorverdächtigen mithilfe einer bewaffneten Drohne außerhalb eines bewaffneten Konflikts kann - wenn die Bundesregierung davon weiß und nicht dagegen protestiert - Beteiligung an einem völkerrechtlichen Delikt sein", sagte er in dem "Panorama"-Beitrag.

Die Bundesregierung betonte auf Nachfrage des Senders und der "Süddeutschen", sie habe keinerlei Anhaltspunkte, dass Drohnenangriffe über Deutschland geplant oder durchgeführt würden. Aus verfassungsrechtlicher Sicht gelte der Grundsatz, "dass von deutschem Staatsgebiet aus keine völkerrechtswidrigen militärischen Einsätze ausgehen dürfen."

rb/gmf (NDR, SZ, afp, dpa)