Ein Beauftragter gegen Muslimfeindlichkeit?
3. April 2019Deutschland braucht einen Bundesbeauftragten gegen Muslimfeindlichkeit, meint der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek in der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Unter dem Eindruck des Massakers von Christchurch Mitte März fordert er, die Stelle eines solchen Bundesbeauftragten zu schaffen. Seinen Schritt begründet er mit einer "weitverbreiteten Islamfeindlichkeit", die er in Deutschland wahrnimmt.
"Ein solcher Beauftragter von Bund und Ländern ist notwendiger denn je, weil es eine latent anti-muslimische Stimmung in Deutschland gibt", sagte Mazyek. Vorbild könnten andere Minderheitenbeauftragte der Bundesregierung sein wie etwa der Antisemitismusbeauftragte.
Das Thema Muslimfeindlichkeit werde in Deutschland unterschätzt, so Mazyek. Dies habe sich etwa nach dem Anschlag in Christchurch gezeigt, nach dem es auch in Deutschland zu mehreren Übergriffen gekommen sei.
813 antimuslimische Angriffe im Jahr 2018
Insgesamt erkennt Mazyek an, dass die Zahl der antimuslimischen Angriffe in Deutschland im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen ist. Im Jahr 2018 seien bundesweit 813 Übergriffe gegen Muslime und Moscheen registriert worden, heißt es in der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion. 2017 waren es 950 solcher Delikte. Die Zahl der Verletzten sei allerdings deutlich gestiegen - von 32 auf 54.
Die Art der erfassten Delikte reichte von Körperverletzungen über Beleidigungen, Nötigungen, Volksverhetzung, Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch bis hin zur Verwendung von Nazi-Symbolen. Das Innenministerium rechnet noch mit Nachmeldungen für die Statistik, weswegen die Zahlen für 2018 vorläufig sind und noch steigen können.
Von Entwarnung will Mazyek nicht sprechen. Dafür sei seiner Einschätzung nach die Dunkelziffer zu hoch; auch würden nicht alle Straftaten erfasst. Darum bedürfe es eines Beauftragten, der die Öffentlichkeit mit Berichten und Konferenzen aufkläre und politische Bildung vorantreibe. "Wir brauchen eine Öffentlichkeit für dieses Problem", fordert Mazyek: "Jeder Angriff auf eine gruppenbezogene Minderheit ist ein Angriff auf die Demokratie."
Ralph Ghadban: "Antidiskriminierungsgesetz reicht vollkommen"
Ganz anders sieht es der Berliner Islamwissenschaftler und Integrationsforscher Ralph Ghadban, wiederholt Mitglied der Deutschen Islamkonferenz. Beauftragte zum Schutz kultureller Gruppen könnten unfreiwillig dazu beitragen, eine Gesellschaft zu fragmentieren, anstatt zu ihrem Zusammenhalt beizutragen, fürchtet er. Sonderbeauftragte zum Schutz einzelner Gruppen könnten deren Identitätsgefühl unverhältnismäßig stärken, so dass sich ihre Identifikation mit der Gesellschaft als ganzer verringert, warnt Ghadban.
Seit dem Jahr 2006 gebe es in Deutschland ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, umgangssprachlich Antidiskriminierungsgesetz genannt, so Ghadban im Gespräch mit der Deutschen Welle. Das reiche vollkommen aus. "Wenn man jetzt bestimmte Gruppen zusätzlich einrichten will, setzt man eine Logik in Gang, die zu keinem Ende mehr kommt. So könnte es nach dem Phänomen der Muslimfeindlichkeit eines der Deutschenfeindlichkeit geben. Dann entdeckt man die nächste zu schützende Gruppe, und immer so weiter. Am Schluss hat man zahllose Gruppen mit enormer Integrationskraft, die aber den Bezug zum Ganzen schwinden und sich im schlechtesten Fall auch gegeneinander ausspielen lassen."
Vorbild Antisemitismus-Beauftragter?
Abdassamad El Yazidi, Generalsekretär des Zentralrats der Muslime in Deutschland, sieht in dem Amt des Antisemitismus-Beauftragten der Bundesregierung ein Vorbild auch für andere Schutzbeauftragte. Der Zentralrat der Muslime begrüße dessen Existenz ausdrücklich. "Wir Muslime haben uns gegen die Angriffe auf Juden eingesetzt. Antisemitismus ist nicht akzeptabel, und antimuslimische Angriffe und Hetze sind ebenso wenig akzeptabel", so El Yazidi. "Wir lehnen all diejenigen Teile der deutschen Gesellschaft ab, die Juden, Muslime, Schwarze, Frauen oder Homosexuelle bedrohen."
Bislang hat Deutschland ausschließlich einen Antisemitismusbeauftragten; seit 2018 ist das der Jurist Felix Klein. Doch auch dieses Amt wurde erst auf einen Beschluss des Bundestages von Mitte Januar 2018 eingerichtet, unter dem Eindruck wachsender antisemitischer Straftaten. Deutschland hat sich aufgrund des Völkermords an den Juden zu deren besonderem Schutz verpflichtet.
Die Zahl der judenfeindlichen Straftaten hat 2018 im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Gewalttaten von Antisemiten stiegen von 37 Fällen im Jahr 2017 auf 62 im vergangenen Jahr, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht.
Unklare Grenzen
Soll dies auch für Muslime gelten? Natürlich, sagt Ralph Ghadban. Er warnt allerdings davor, dass ein Beauftragter gegen Islamfeindlichkeit ein Definitionsmonopol über zulässige Islamkritik erhalten könnte. Dies könnte der liberalen politischen Kultur Deutschlands Schaden zufügen, so seine Sorge. Ein Begriff wie "Islamfeindlichkeit" sei zumindest potentiell geeignet, Kritik zu verunglimpfen und letztlich unmöglich zu machen. Letztlich laufe man Gefahr, dass auf diese Weise die Meinungsfreiheit eingeschränkt werde. "Es gibt Leute, die Islamophobie mit Rassismus gleichsetzen wollen. In letzter Konsequenz heißt das, Islamkritik könnte verboten werden. Es ist aber Grundlage unserer Demokratie, Religionen kritisieren zu dürfen."
Natürlich müsse die Kritik sachlich bleiben, so Ghadban. "Aber grundsätzlich droht Kritik hier eingeschränkt zu werden. Kritik am Islam läuft Gefahr, unter dem Begriff der 'Islamophobie' zu fallen und damit verboten zu werden. Das wäre eine gefährliche Entwicklung."
Diesen Vorwurf will El Yazidi nicht gelten lassen. Jede Religion und jede Gruppe muss Kritik hinnehmen. "Wir akzeptieren selbstverständlich Kritik. Der Islam gründet auf dem Prinzip von Kritik und Dialog. Dieses darf sich allerdings nicht zu verbalen und körperlichen Angriffen auswachsen." Doch die Grenzen legitimer Kritik, beharrt Ghadban, seien äußerst schwer zu definieren.