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Politik

Einigung zu Gesetz für Atom-Altlasten

12. Oktober 2016

Vor mehr als fünf Jahren beschloss die Regierung den Atomausstieg. Nun soll ein Entsorgungspakt zwischen Staat und Konzernen festgezurrt werden.

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Deutschland Atomkraftwerk Gundremmingen
Bild: Imago/Eibner

Der Milliardenpakt zwischen der Bundesregierung und den Energiekonzernen zur Entsorgung der Atom-Altlasten rückt näher. Eine Runde aus zuständigen Staatssekretären und Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) einigte sich über wesentliche Punkte für die angestrebte Vereinbarung mit den Konzernen Vattenfall, Eon, RWE und EnBW, wie es in Koalitionskreisen in Berlin hieß.

Konzerne entgehen Entlagerhaftung

Das "Handelsblatt" hatte zuvor davon berichtet. Es gebe zwar weiterhin keinen fertigen Gesetzentwurf, man habe sich aber in den wesentlichen Punkten geeinigt, schrieb das Blatt. Demnach ist unter anderem vorgesehen, dass die Atomkonzerne ihre Verantwortung für die End- und Zwischenlagerung des Atommülls auf den Bund übertragen können, sofern sie eine Summe in Milliardenhöhe überweisen. Die Höhe dieser Zahlung richtet sich nach den Vorschlägen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK).

Das entsprechende Gesetzespaket soll am 19. Oktober beschlossen werden. Es gelte aber als unwahrscheinlich, dass es noch in diesem Jahr endgültig verabschiedet wird - wie eigentlich angestrebt. Anschließend wird der Entsorgungspakt mit den vier Atom-Konzernen geschlossen.

Mit dem Gesetzespaket wird ein Vorschlag der Regierungskommission zum Atomausstieg von Ende April umgesetzt. Danach sollen die vier Stromkonzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW bis zum Jahr 2022 rund 23,342 Milliarden Euro in einen staatlichen Fonds überweisen, der die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll managen würde. Im Gegenzug für einen darin enthaltenen Milliardenaufschlag können sich die Unternehmen von einer Haftung bis in alle Ewigkeit "freikaufen" - dieses Risiko würde beim Steuerzahler liegen. Je später die Konzerne überweisen, desto teurer wird es für sie.

Rückbau auf Kosten der Konzerne

Allerdings basieren die 23,34 Milliarden Euro auf Zahlen aus dem Jahr 2014. Die zu überweisende Summe, mit der sich die Konzerne von den Lasten der Zwischen- und Endlagerung freikaufen, könnte durch Verzinsung und weitere Kosten also noch höher ausfallen. Für Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke sowie die Verpackung des radioaktiven Abfalls sollen die Unternehmen verantwortlich bleiben. Der Staat würde mit dem Fonds viel Geld für den Atomausstieg sichern, das bei möglichen Konzernpleiten verloren wäre.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur soll das Gesetz zum 1. Februar 2017 in Kraft treten. Der Betrag der Energiekonzerne würde damit nochmals zusätzlich verzinst, ebenso bei einer noch späteren Überweisung. Das Bundesfinanzministerium pocht dem Vernehmen nach darauf, dass alle Klagen der Konzerne vom Tisch sind. Das Umweltministerium habe sich mit den Versorgern über die Verantwortlichkeiten bei der Zwischenlagerung geeinigt. Es fehlten nach Einschätzung von Experten aber noch Regelungen, die sicherstellen, dass der Müll auch endlagerfähig verpackt ist.

cr/rk (dpa, afp)