Elektroschrott wegwerfen hat seinen Preis
25. März 2006Die letzte Stufe des Gesetzes trat am Freitag (24.3.2006) in Kraft. Es soll den Herstellern und Importeuren von Elektrogeräten mehr Produktverantwortung übertragen. Diese müssen in Zukunft Altgeräte an kommunalen Sammelstellen entgegennehmen, wo der Elektroschrott zuvor von den Verbrauchern abgegeben wurde. Die Kosten für die Entsorgung und die Verantwortung für den Transport zu entsprechenden Recyclinganlagen übernehmen die Hersteller; allerdings werden sich die Mehrkosten wohl auf den Produktpreis niederschlagen.
Bürokratieabbau
Das Desaster um das Einwegpfand in der Getränkeindustrie saß der Wirtschaft noch im Nacken, als die gesetzliche Verpflichtung zur Rücknahme von Elektroschrott zunächst auf europäischer Ebene thematisiert wurde. Otmar Frey vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) erinnert sich, dass die Hersteller die Führung ergreifen und mit intelligenten Vorschlägen in die Diskussion gehen wollten. "Wir haben damals entschieden, dass es besser ist, nicht abzuwarten bis andere, die von den Dingen weniger verstehen als die eigenen Hersteller, irgendwelche Regelungen erfinden, mit denen wir sehr schlecht leben können."
Wenig Bürokratie und wenig staatliche Reglementierung, so lautete die Zielvorgabe der Industrie. Mehr als 130 Unternehmen, die zusammen 90 Prozent des deutschen Marktes für Elektro- und Elektronikgeräte abdecken, gründeten daher die unabhängige "Stiftung Elektro-Altgeräte Register", kurz EAR. Seit November 2005 muss jeder Hersteller und Importeur von Elektrogeräten bei der Stiftung registriert sein, wenn er weitere Geräte auf den Markt bringen will. Die EAR koordiniert den gesamten Entsorgungsprozess und sorgt dabei für Wettbewerb zwischen den Herstellern. "Auf die Stiftung Elektro-Altgeräte Register hat die Wirtschaft keinen unmittelbaren Einfluss", erklärt Helge Wendenburg vom Bundesumweltministerium. Vielmehr werde die Stiftung vom Bundesumweltamt, einer staatlichen Behörde, fachaufsichtlich und rechtlich kontrolliert.
Gleiche Regeln für alle
Entscheidend für die Hersteller ist, dass sie nicht nur ihre eigenen Produkte entsorgen - das wäre logistisch unmöglich. Basierend auf dem registrierten Herstellungsvolumen wird den einzelnen Unternehmen von der EAR ein entsprechendes Entsorgungsvolumen zugewiesen. Die Stiftung entscheidet außerdem darüber, wer welche Mengen an welcher Sammelstelle abzuholen und für ihre Demontage zu sorgen hat. Das sei besonders wichtig, erklärt Mario Tobias vom Bundesverband Informationswirtschaft.
"Natürlich würde jedes Unternehmen am liebsten in Ballungsgebieten wie Berlin oder Frankfurt zurücknehmen - wer will schon die Altgeräte auf Rügen abholen." Dort hätten die Entsorger lange Wege zurückzulegen und nur geringe Menge abzuholen, was relativ hohe Kosten verursache. "Daher ist es wichtig, dass man sich nicht die Rosinen herauspicken kann. Jeder muss die gleichen Spielregeln haben", sagt Tobias.
Zahlen muss der Kunde
Lokale oder bundesweit tätige Unternehmen werden von den Herstellern mit der Entsorgung des Elektroschrotts beauftragt. Die Rechnungen wird wohl der Verbraucher bezahlen müssen, daraus macht Otmar Frey vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie keinen Hehl.
"Das wird an die Kunden weitergegeben werden müssen." Für Abholung und Entsorgung eines Kühlgeräts fielen beispielsweise Kosten bis zu 15 Euro an; bei Leuchtstofflampen betragen die Entsorgungskosten mehr als 50 Prozent des Produktpreises. "Das sind Kosten, die einfach in die Preise übergehen müssen."
Bußgelder drohen
Dem Verbraucher drohen also nicht nur höhere Produktkosten, er kann auch damit rechnen, dass die Kommunen in Zukunft mit Bußgeldern drohen, wenn weiterhin Elektrogeräte in der Hausmülltonne landen. Ein lukratives Geschäft verspricht das neue Gesetz allein für die Entsorgungsunternehmen zu werden. Derzeit produzieren die Deutschen rund 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr. Der enthält auch wertvolle Rohstoffe, die mit Gewinn weiterverkauft werden können.