Homosexuelle Soldaten werden entschädigt
25. November 2020Der beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, Urteile der Truppengerichte zum Beispiel wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen aufzuheben. Frühere Bundesregierungen hatten eine Aufhebung der einschlägigen dienstrechtlichen Urteile noch abgelehnt.
Die betroffenen Soldaten sollen mit einer symbolischen Summe finanziell entschädigen werden. Für jedes aufgehobene Urteil sollen 3000 Euro Entschädigung gezahlt werden. Diese Summe erhalten auch Soldaten, die wegen ihrer sexuellen Orientierung entlassen, nicht mehr befördert oder nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut wurden. Das gilt sowohl für Bundeswehrsoldaten als auch für Soldaten der ehemaligen Volksarmee der DDR. Das Verteidigungsministerium schätzt, dass etwa 1000 Betroffene die Entschädigung beantragen werden. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag verabschiedet werden.
"Dunkles Kapitel schließen"
Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer sagte vor dem Kabinettsbeschluss in Berlin: "Dieser Gesetzentwurf ist ein großes Zeichen gegen Diskriminierung, es ist aber vor allen Dingen ein wichtiger Schritt für die Betroffenen selbst." Die CDU-Vorsitzende fügte hinzu: "Das ist ein großes persönliches Unrecht, das diesen Menschen widerfahren ist, und es ist ein Zeichen dafür, dass die Bundeswehr lange Diskriminierung in ihren eigenen Reihen geduldet, ja systematisch auch erlaubt hat."
"Wir können das Leid, welches diesen Menschen widerfahren ist, jedes negativ beeinflusste Schicksal, nicht wiedergutmachen", sagte Kramp-Karrenbauer. Aber mit der Aufhebung von Urteilen der Truppengerichte und mit der Zahlung einer pauschalen Entschädigung setze man "ein Zeichen der Wiederherstellung der Würde dieser Menschen, die nichts anderes wollten, als Deutschland zu dienen". Geplant sei, "den Betroffenen möglichst schnell eine besondere Form der Wiedergutmachung anzubieten und damit dieses dunkle Kapitel Bundeswehrgeschichte zu schließen", betonte die Ministerin.
Homosexuelle Handlungen waren bis Ende der 1960er Jahre eine Straftat und beschäftigten auch die Bundeswehr-Gerichte. Homosexuelle Soldaten mussten in den Anfangsjahren der Bundeswehr zudem damit rechnen, degradiert oder entlassen zu werden. Später konnten sie zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut. Erst durch die Aufhebung eines Erlasses zur Personalführung homosexueller Soldaten am 3. Juli 2000 wurde die institutionelle Diskriminierung Homosexueller bei der Bundeswehr beendet.
kle/gri (dpa, afp)