Ermittlungen zu Merkel-Handy eingestellt
12. Juni 2015Die Möglichkeiten des deutschen Strafprozessrechts reichten nicht aus, um ein mutmaßliches Abhören des Handys von Kanzlerin Angela Merkel gerichtsfest zu beweisen, teilte Generalbundesanwalt Harald Range mit.
Weder sei technisch eine Präzisierung von Tatzeit, Tatort und Tatumständen sowie der handelnden Personen möglich gewesen, noch sei es den Ermittlern gelungen, einen im Oktober 2013 in den Medien veröffentlichten Abhörauftrag des US-Geheimdienstes NSA im Original zu beschaffen, erklärte der Generalbundesanwalt.
Ermittlern fehlte das Originaldokument
Das veröffentlichte Dokument war der konkrete Anlass für die Ermittlungen gewesen. Bei diesem Dokument handelte es sich laut Bundesanwaltschaft aber nicht um einen authentischen Abhörauftrag der National Security Agency (NSA) oder eines anderen US-Nachrichtendienstes, sondern vielmehr um die Abschrift eines in Augenschein genommenen Dokuments der NSA. Weil es Range nicht möglich war, das Dokument im Original zu beschaffen, sah er sich nach eigenen Angaben gezwungen, das Ermittlungsverfahren einzustellen.
Weitere Ermittlungen wegen Bürger-Ausspähung
Auch die in der Öffentlichkeit als Schuldeingeständnis der US-Regierung gewerteten Aussagen waren für die Beweisführung laut Bundesanwaltschaft nicht ausreichend. "Die vagen Äußerungen von Verantwortlichen der Vereinigten Staaten von Amerika zu einer etwaigen Überwachung der mobilen Telekommunikation der Bundeskanzlerin durch einen US-amerikanischen Nachrichtendienst ('not any more') reichen für eine Beschreibung des Tatgeschehens nicht aus", sagte Range.
Allerdings werde der Verdacht auf eine massenhafte Ausspähung von Telekommunikationsdaten der deutschen Bevölkerung durch britische und amerikanische Geheimdienste weiter fortgesetzt, teilte seine Behörde mit.
Verstimmungen zwischen Deutschland und den USA
Im vergangenen Jahr war bekannt geworden, dass der US-Geheimdienst NSA vermutlich über Jahre hinweg Merkels Handy ausgespäht haben soll. Im Juni leitete Generalbundesanwalt Harald Range dann ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Spionage und der Agententätigkeit ein. Die Ausspähaktionen der NSA in Deutschland haben die deutsch-amerikanischen Beziehungen erheblich belastet.
cw/se (dpa, rtr, afp)