Die Experten des Ethikrates haben dem Gesetzgeber empfohlen, religiöse Beschneidungen zu erlauben. Allerdings nur, wenn der Eingriff medizinisch fachgerecht und unter Betäubung vorgenommen wird. Jüdische und Muslimische Religionsgemeinschaften dürften aufatmen, wenn innerhalb der nächsten Wochen auch das Bundesjustizministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.