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PolitikAsien

EU: China muss Bürgerrechtsanwälte freilassen

9. Juli 2020

"709 Crackdown" - unter diesem Kürzel ist die große Verhaftungswelle von 2015 in China bekannt. Die EU mahnt. Diesmal steht nicht Hongkong, sondern Festlandchina im Fokus. Doch hier wie dort geht es um Freiheitsrechte.

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Symbolbild Gefängnis
Bild: Getty Images/AFP/J. Barreto

Genau fünf Jahre nach Beginn der Verfolgungswelle gegen Bürgerrechtsanwälte in China verlangt die EU die Freilassung all jener, die nach wie vor inhaftiert sind. Dies müsse "sofort und bedingungslos" geschehen, heißt es in einer Mitteilung der EU-Vertretung in Peking.

Bei einem koordinierten Schlag gegen Verteidiger der Menschenrechte in China waren 2015 zeitweilig mehr als 300 Personen - Anwälte, Kanzleimitarbeiter, Aktivisten und deren Angehörige - festgesetzt worden. In Anlehnung an das Datum des 9. Juli ist die Verhaftungswelle unter dem Kürzel "709 crackdown" bekanntgeworden.

Folter und Misshandlungen

Laut EU-Mitteilung gibt es umfangreiche und glaubwürdige Berichte darüber, dass Festgenommene gefoltert und misshandelt wurden. Freigelassene seien weiterhin überwacht worden. Wörtlich heißt es in dem Appell: "Die Europäische Union erwartet von China, dass es die uneingeschränkte Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit gewährleistet, Garantien für ein faires Verfahren festlegt und alle gemeldeten Fälle von willkürlicher Inhaftierung, Misshandlung und Folter von Menschenrechtsverteidigern und deren Familien gründlich untersucht."

Auch die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, und der französische Botschafter für Menschenrechte, François Croquette, verlangen in einer gemeinsamen Stellungnahme, China müsse rechtsstaatliche Grundsätze und einschlägige UN-Übereinkommen achten. Alle "willkürlich inhaftierten Menschenrechtsverteidiger" müssten aus dem Gefängnis entlassen werden. Anschließend dürften sie weder in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt noch bei ihrer Arbeit behindert werden.

"Absoluter Machtanspruch"

US-Außenminister Mike Pompeo erklärte anlässlich des Jahrestages, die Verfolgungswelle habe zum Ziel gehabt, "eine Generation von Anwälten und Aktivisten davon abzuhalten, jemanden zu vertreten oder zu unterstützen, den die Kommunistische Partei als Bedrohung für ihren absoluten Machtanspruch wahrnimmt".

jj/qu (dpa, kna)