EU-Gericht kippt Glücksspiel-Monopol
8. September 2010Die derzeitige Umsetzung des deutschen Sportwetten-Monopols muss geändert werden. Es ist nicht mit dem Recht der Europäischen Union (EU) vereinbar. Die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg stellten am Mittwoch (08.09.2010) fest, dass solche Wettmonopole zwar grundsätzlich zulässig seien, um die Spielsucht zu bekämpfen. In Deutschland werde dieses Ziel aber nicht konsequent verfolgt.
Präventives Ziel verfehlt
So betrieben die staatlich genehmigten Anbieter von Glücksspielen umfangreiche Werbekampagnen, um mehr Gewinn zu machen. Und für andere, noch gefährlichere Spiele, beispielsweise an Automaten, gelte das Monopol nicht. "Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die deutsche Regelung dürfe "nicht weiter angewandt werden", bis eine neue erlassen ist, die mit EU-Recht übereinstimme. Sie sei eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union.
Klarer Auftrag an den Gesetzgeber
Mehrere kleine Anbieter hatten gegen das Monopol der Sportwettenvermittlung geklagt. Vier deutsche Gerichte hatten sich daher mit der Frage an den EuGH gewandt, ob die deutsche Praxis mit europäischem Recht vereinbar sei. Das Urteil vom Mittwoch ist eine Vorabentscheidung. Nun liegt es an den vier deutschen Gerichten, die Einzelfallentscheidungen zu treffen. Der Urteilsspruch aus Luxemburg ist ein klarer Auftrag an den Gesetzgeber, eine kohärente Regelung für den deutschen Glücksspielmarkt zu schaffen.
Autorin: Pia Gram (dpa, dapd, afp, rtr)
Redaktion: Martin Muno