EU nimmt US-Filmstudios ins Visier
13. Januar 2014Noch betrifft das Problem eher wenige Menschen, doch EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia will die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Wer einen Bezahl-Fernsehsender abonniert hat, kann dessen Angebot nicht grenzübergreifend nutzen. Grund dafür sind strenge Lizenzverträge der US-Filmstudios.
EU sieht möglichen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln
Es könne nicht sein, dass beispielsweise der Abonnent eines deutschen Pay-TV-Senders - wie Sky Deutschland - während seines Urlaubs in Italien keine amerikanischen Filme dieses Senders auf seinem Laptop anschauen könne, so Almunia am Montag in Brüssel. Er kritisierte auch, dass Zuschauer in der Regel keinen Anbieter von Bezahlfernsehen aus einem anderen EU-Land abonnieren können. Diese Praxis verstoße möglicherweise gegen die europäischen Wettbewerbsregeln, weil sie den Wettbewerb zwischen den Sendern ausschalte.
Filmstudios drohen hohe Geldstrafen
Brüssel geht daher gegen fünf große US-Filmstudios wegen Knebelverträgen mit europäischen Pay-TV-Sendern vor und hat ein Kartellverfahren eröffnet. Es richtet sich gegen die Filmstudios Twentieth Century Fox, Warner Bros., Sony Pictures, NBCUniversal und Paramount Pictures. Eine Frist für das Verfahren gibt es nicht. Sollte die EU-Kommission zu dem Schluss kommen, dass die Unternehmen gegen EU-Recht verstoßen haben, drohen hohe Geldstrafen. Die Kommission verdächtigt die US-Produzenten, in Lizenzverträgen europäische Bezahlfernsehsender wie Sky Deutschland daran zu hindern, Filme auch in anderen EU-Ländern grenzüberschreitend auszustrahlen und Kunden aus anderen EU-Ländern zu akzeptieren. Dabei geht es um Verträge mit den größten europäischen Pay-TV-Sendern wie Sky Deutschland, BSkyB (Großbritannien), Canal Plus (Frankreich), Sky Italia und DTS (Spanien).
bru/sti (dpa, Reuters)