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Gegen Dioxin im Futter

7. Januar 2011

In der Europäischen Union gilt ein ganzes Bündel von Gesetzen, die verhindern sollen, dass Tierfutter mit Dioxin verunreinigt wird. Doch für die Kontrolle sind die Mitgliedstaaten zuständig.

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Zwei weiß gekleidete Inspekteure kontrollieren Schweinehälften (Foto: dw-tv)
EU: Kontrollen auf nationaler EbeneBild: dw-tv

Belgien wurde 1999 von einem massiven Dioxin-Skandal erschüttert. In belgischen Betrieben wurde mit Schadstoffen belastetes Tierfutter verwendet. Selbst die berühmte belgische Schokolade wurde, weil Fette und Eier belastet waren, zum Ladenhüter. Aufgeschreckt von dem Skandal verabschiedeten die europäischen Landwirtschaftsminister und das Europaparlament eine ganze Reihe von neuen Gesetzen über "unerwünschte Stoffe in der Tierernährung", die 2002 in Kraft traten.

Für Krebs erregende Dioxine und Schwermetalle gelten seit 2006 noch einmal verschärfte Grenzwerte. Der Einsatz von Industrieölen, die oft mit Dioxinen verseucht sind, und von Melamin, einem Stoff zur Kunststoffherstellung, wurde gänzlich verboten. Die Bestimmungen beziehen sich auf alle Futtermittel sowie alle Zusatzstoffe oder andere Beimischungen zum eigentlichen Futter.

Archivbild: Ilse Aigner, Landwirtschaftsministerin (CSU) (Foto: picture-alliance/dpa)
Landwirtschaftsministerin Aigner muss die EU-Gesetze umsetzenBild: picture alliance/dpa

Für Kontrollen sind die Mitgliedsstaaten verantwortlich

Nach dem Auftreten der Rinderseuche BSE ist seit 2002 auch die Verwendung von Schlachtabfällen und Tiermehl bei der Fütterung von Tieren in der Landwirtschaft untersagt. Verfüttert werden aber Milchfette, Fischmehl und Fischlebertran. Gelatine darf weiter aus Schweineknochen herausgelöst werden.

Für die Kontrollen, die nach dem Willen der Europäischen Union auf allen Ebenen der Produktion und Verfütterung stattfinden müssen, sind die 27 Mitgliedsstaaten der EU zuständig. Die Union verlangt, dass die Kontrollen umfassend und unabhängig vorgenommen werden. Im Jahr 2007 musste jedes Mitgliedsland der EU-Kommission einen nationalen Kontrollplan vorlegen. Die Mitgliedsstaaten können die Behörden, die für die amtlichen Kontrollen zuständig sind, selbst bestimmen. Einige Kontrollmaßnahmen dürfen auch auf nicht-staatliche Stellen übertragen werden. Im aktuellen Fall in Deutschland war die Herstellerfirma mit der Kontrolle ihrer eigenen Produktion beauftragt, hatte aber die Ergebnisse nicht an die amtlichen Stellen weitergeleitet.

Alarmkette in der EU ausgelöst

Außerdem wurden Notfallpläne aufgestellt, sollte - so wie jetzt - eine Dioxin-Belastung auftreten. Die deutschen Behörden haben Ende Dezember 2010 die EU-Kommission in Brüssel über die verseuchten Futtermittel informiert. Die hat eine Alarmkette ausgelöst, mit der die übrigen 26 Mitgliedsstaaten informiert wurden. Nach Angaben der EU-Kommission ist das dioxinhaltige Futter nicht in andere EU-Staaten geliefert worden. In den Niederlanden und in Großbritannien wurden Eier gefunden, die aus deutschen Betrieben stammen, in denen Hennen mit dem belasteten Futter ernährt wurden. Ob die Eier selbst auch belastet sind, wird noch getestet.

Polizeiwagen hält vor Silage-Türmen einer Futtermittelfabrik (Foto: dapd)
Razzia beim Futtermittelhersteller in Schleswig-HolsteinBild: dapd

Sollte sich herausstellen, dass sich die deutschen Behörden nicht an die EU-Vorschriften gehalten haben, könnte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten. 2003 gab es Dioxin-Alarm in Thüringen. Damals mussten hunderte Betriebe in Deutschland und den Niederlanden gesperrt werden, die verunreinigtes Futter an Schweine verfüttert hatten. Anfang 2010 tauchte dioxin-belastetes Futter in zahlreichen Bio-Höfen in mehreren Bundesländern auf. Auch in Belgien wurden 2008 wieder gepanschte Futtermittel entdeckt. 1999 hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien eingeleitet. Über den Dioxinskandal damals stürzte sogar die belgische Regierung.

Autor: Bernd Riegert
Redaktion: Julia Kuckelkorn