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Nein zu Genpflanzen wird leichter

28. Mai 2014

Bisher können EU-Staaten Genpflanzen, die in Europa zum Anbau zugelassen sind, nur schwer vom eigenen Staatsgebiet fernhalten. Das soll sich nun ändern. Zustimmung für die Neuregelung kam auch aus Deutschland.

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Symbolbild Gentechnik Anbau GenWeizen
Bild: Imago

Die EU-Staaten bekommen wahrscheinlich bald mehr Spielraum für nationale Anbauverbote von genmanipulierten Pflanzen. Diese Entscheidung fiel nach Angaben von EU-Diplomaten bei einem Treffen der EU-Botschafter in Brüssel.

Bislang haben einzelne Staaten nur wenige Möglichkeiten, einen Anbau von Genpflanzen auf ihrem Gebiet zu verhindern. Denn nach den bisherigen Regeln entscheidet eine qualifizierte Mehrheit der EU-Staaten für oder gegen eine Anbauerlaubnis. Ist diese einmal erteilt, wird die Genpflanze in allen 28 Mitgliedstaaten zugelassen. Will ein EU-Staat den Anbau auf nationaler Ebene verhindern, muss er nach den derzeitigen Regeln Erkenntnisse über neue Gefahren vorlegen, die im Zulassungsverfahren, das von der EU-Lebensmittelbehörde EFSA durchgeführt wird, nicht einbezogen wurden.

Auch Bedenken der Bevölkerung sollen reichen

Nach den neuen Regeln soll ein EU-Land gleich zu Beginn des Zulassungsverfahrens als Anbaustaat ausgenommen werden können. Und selbst wenn eine genmanipulierte Pflanze EU-weit zugelassen wird, müssen EU-Länder nun keine neuen wissenschaftliche Erkenntnisse mehr vorlegen, um den nationalen Anbau verbieten zu können. In Zukunft sollen auch umweltpolitische oder sozioökonomische Gründe dafür ausreichen, also etwa auch ein großer Widerstand in der Bevölkerung.

Knallrosa Blumenkohl (Foto: )
Pink statt weiß: gentechnisch veränderter BlumenkohlBild: picture alliance / CHINAFOTOPRESS/MAXPPP

Nach Angaben von EU-Diplomaten sollen diese Neuregelungen mit großer Mehrheit auf dem Treffen der EU-Botschafter angenommen worden seien. Nur Belgien habe sich enthalten. Auch in Deutschland war die Änderung der Regeln lange heftig umstritten gewesen. Der deutsche Vertreter in Brüssel bekam jedoch nun eine Weisung aus Berlin, der Neufassung der Bestimmungen zuzustimmen. So hatten es in der vergangenen Woche die Koalitionsfraktionen im Bundestag von der Bundesregierung gefordert. Offiziell müssen aber noch die EU-Umweltminister über das Vorhaben entscheiden. Sie treffen sich am 12. Juni.

cw/qu (afp, dpa)