EU stellt Ungarn in Brüssel zur Rede
16. September 2019Ungarn hat sich wegen der mutmaßlichen Verletzung von Grundwerten der Europäischen Union erstmals einer offiziellen Anhörung stellen müssen. Wie der EU-Ministerrat mitteilte, ging damit das vom EU-Parlament eingeleitete Strafverfahren in die nächste Runde.
Das Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags soll die ungarische Regierung dazu bewegen, die Unabhängigkeit der Justiz und die Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Auch Minderheitenrechte und die Situation von Migranten und Flüchtlingen stehen im Fokus. Umstritten sind etwa Beschlüsse der ungarischen Regierung, die vorsehen, Hilfeleistung bei Asylanträgen unter Strafe zu stellen und das Recht auf ein Asylgesuch einzuschränken.
"Gefahren betreffen uns alle"
Deutschland und Frankreich zeigten sich bei der Anhörung in Brüssel besorgt über die jüngste Lageanalyse des EU-Parlaments. "Die Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte in Ungarn betreffen uns alle", heißt es in einer Stellungnahme beider Länder. Nur wenn die gemeinsamen Werte eingehalten würden, könne die EU funktionieren.
Die Anhörung im EU-Ministerrat war Bedingung dafür, dass offiziell festgestellt werden kann, in Ungarn bestehe die "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" von EU-Werten. Ob es in absehbarer Zeit zu einem entsprechendem Votum kommt, ist allerdings offen. Denn mittel- und osteuropäische Länder stehen dem Strafverfahren kritisch gegenüber - und 22 der 28 EU-Staaten müssten zustimmen. Schon von der Einleitung des Verfahrens bis zur Anhörung dauerte es rund ein Jahr.
Einstimmigkeit gefordert
In einem nächsten Schritt müssten die EU-Partner Ungarns dann sogar einstimmig feststellen, dass eine "schwerwiegende und anhaltende Verletzung" der Werte vorliegt. Der jüngste Beschluss signalisiert freilich nicht, dass dies unmittelbar bevorsteht: Der Ministerrat habe nach der Anhörung lediglich entschieden, sich weiter mit dem Thema zu beschäftigen, sagte die finnische Europaministerin Tytti Tuppurainen.
jj/sti (dpa, afp)