EU und USA unterzeichnen Swift-Abkommen
28. Juni 2010Europas Bankkunden geraten erneut ins Visier der US-Terrorfahnder: Nachdem Deutschland den Eckpunkten des geplanten Abkommens ebenfalls zustimmte, unterzeichneten am Montag (28.06.2010) in Brüssel die Europäische Union und die USA das so genannte Swift-Abkommen, dem das Europaparlament wahrscheinlich noch in der kommenden Woche zustimmen wird.
Die Vereinbarung erlaubt den US-Sicherheitsbehörden ab dem 1. August den Zugriff auf Überweisungs-Daten von Bürgern und Unternehmen aus der EU. Damit dürfen voraussichtlich von August an die US-Geheimdienste im Kampf gegen den Terrorismus auf Millionen deutsche Daten zugreifen. US-Behörden gestanden zu, dass künftig ein EU-Experte in den USA die Auswertung der gesammelten Bankdaten überwachen darf. Hierbei handelt es sich um Überweisungsdaten samt Name, Adresse und Kontonummer. Bankkunden, die Geld ins Ausland überweisen, sollen aber nicht automatisch unter Verdacht geraten - nur ein Bruchteil der Daten wird genutzt. Zudem überprüft die EU-Polizeibehörde Europol, ob ein Terrorverdacht begründet ist.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière ist von der Ausgewogenheit des neuen Abkommens überzeugt. Es enthalte beim Rechtsschutz und beim Datenschutz für die Bürger "deutliche Verbesserungen" gegenüber dem Interimsabkommen, das das Europaparlament im Februar gekippt hatte, erklärte er in Berlin. So sollen Bürger bei der nationalen Datenschutzbehörde künftig Auskunft über die Verwendung ihrer Angaben verlangen können.
Datenschützer warnen weiter
Datenschützer warnen dennoch, dass theoretisch jeder EU-Bürger ins Visier der Terror-Fahnder geraten könnte, der wissentlich oder unwissentlich eine Überweisung abwickelt. Wenn etwa der Deutsche "Max Mustermann" unter Terrorverdacht gerät, weil er Geld aus Pakistan erhalten oder eine Überweisung dorthin getätigt hat, werden nicht nur seine persönlichen Daten übermittelt. US-Terrorfahnder erhalten auch alle Daten von Bürgern aus "Mustermanns" Stadt, Region oder Land, die ebenfalls Geldgeschäfte mit Pakistan gemacht haben. Die US-Fahnder haben für eine Speicherdauer von fünf Jahren Zugriff auf den Absender einer Überweisung, den Empfänger, die Kontonummer, die Adresse und die Personalausweis-Nummer.
Der europäische Datenschutz-Beauftragte Peter Hustinx forderte erfolglos, die Massen-Übertragung von Bürgerdaten zu verhindern. Auch das Europaparlament war ursprünglich strikt dagegen. Nach dem jetzt unterzeichneten Kompromisstext soll die EU in drei bis fünf Jahren ein eigenes System zum Ausspähen von Bankdaten entwickeln. Damit würde das Swift-Abkommen hinfällig. Die Geheimdienste der EU-Länder und der USA könnten dann direkt Daten austauschen, ohne jede Parlamentskontrolle.
SWIFT wickelt täglich Millionen Transaktionen ab. Für entsprechende Überweisungen wird die so genannte BIC-Nummer verwendet (Bank Identifier Code). Bis 2009 konnten US-Terrorfahnder über ein Rechenzentrum in den USA auf die Daten zugreifen und ermitteln, wer wem wann wie viel überwiesen hat. Inzwischen wickelt SWIFT Überweisungen europäischer Banken über Rechenzentren in Europa ab, seitdem benötigen die US-Behörden die Erlaubnis aus Brüssel.
Autor: Marcus Bölz (dpa, afp)
Redaktion: Hajo Felten