EU verhängt Rekordstrafe gegen Google
18. Juli 2018Das EU-Kartellamt hat Google die nächste Rekord-Wettbewerbsstrafe aufgebrummt. Diesmal geht es um das Smartphone-Betriebssystem Android. Die Kalifornier verteilen ihr Betriebssystem umsonst, machen Handy-Herstellern wie Samsung aber strenge Auflagen. Die Geldbuße übersteigt die gut 2,4 Milliarden Euro aus dem Verfahren um die Shopping-Suche erheblich, die bis dato die höchste Kartellstrafe aus Brüssel für ein einzelnes Unternehmen waren.
Die Kommission hatte das Android-Verfahren im April 2015 aufgenommen und dem Internet-Riesen ein Jahr später den Missbrauch einer marktbeherrschenden Position vorgeworfen. Android läuft weltweit auf rund 85 Prozent aller Smartphones. Das einzige relevante andere Mobil-Betriebssystem ist die iOS-Plattform von Apples iPhones. Konkurrenz-Systeme wie Microsofts Windows Phone oder die Blackberry-Software hatten schon vor längerer Zeit den Wettbewerb verloren.
Google wehrt sich
Google und der Mutterkonzern Alphabet weisen die Vorwürfe zurück. Android wird bei Google entwickelt, ist kostenlos für Geräte-Hersteller und kann von ihnen auch abgewandelt werden. Aber es gibt Einschränkungen, wenn sie Google-Apps wie GMail oder Maps auf die Geräte bringen.
Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Smartphones, die Google Dienste einbinden wollen, immer ein komplettes Paket aus elf Apps des Internet-Konzerns auf die Geräte bringen müssen. So kämen zum Beispiel auch Googles Browser Chrome und die Google-Suche auf die Geräte, selbst wenn ein Hersteller zum Beispiel nur die App-Plattform Play Store installieren wollen würde.
Unfaire Methoden?
Google kontert, ein Mindestangebot an Apps sei nötig, weil Nutzer Google-Dienste sonst nicht vernünftig einsetzen könnten. Außerdem kritisiert die Brüsseler Behörde die sogenannte "Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung", gemäß der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit abgewandelten Android-Versionen verkaufen können. Der dritte Vorwurf der Kommission dreht sich darum, dass Google die Erlöse aus Werbung in der Suche-App nur mit Geräte-Herstellern teilt, wenn die App auf den Telefonen und Tablets Exklusivität genießt.
Alles in allem sieht die Kommission in dem Vorgehen des Konzerns einen Versuch, die Marktposition seiner Online-Angebote auf Mobil-Geräten auf unfaire Weise gegen andere Dienste-Anbieter abzusichern.
Weitere Kartellverfahren anhängig
Mit der Ausbreitung der Smartphones wird die Nutzung von Onlinediensten wie der Internet-Suche oder der Videoplattform YouTube auf Mobilgeräten zu einer immer wichtigeren Erlösquelle für Google. Der Android-Fall ist das zweite Brüsseler Kartellverfahren gegen Google nach der Shopping-Suche. In einem dritten Fall geht es um den Dienst "AdSense for Search", bei dem andere Internetseiten Google-Suchmasken einbinden können. Unter anderem schränke der Konzern die Möglichkeiten dieser Anbieter ein, auch Werbung von Googles Rivalen anzuzeigen, befand die Kommission.
sth/djo (dpa/rtr)