EuGH: Keine Haftung für offenes WLAN
15. September 2016Sechs Jahre ist es her, dass der Geschäftsmann Tobias McFadden 800 Euro zahlen sollte, weil über sein WLAN ein Musikalbum heruntergeladen wurde. Sony hielt daran die Rechte - ein Verstoß gegen das Urheberrecht. In seinem Geschäft für Licht- und Tontechnik hatte McFadden zuvor für seine Kunden ein frei zugängliches WLAN-Netz eingerichtet. Als Täter kommt er nicht in Frage: Der Download erfolgte offenbar am Wochenende, als McFadden gar nicht im Geschäft war. Er klagte gegen Sony.
Im Herbst 2014 entschied das Landesgericht München, das Verfahren auszusetzen und einige grundsätzliche Fragen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären zu lassen. Darunter: Kann McFadden haftbar gemacht werden, weil er seinen WLAN-Hotspot nicht gegen illegale Downloads gesichert hat?
Ein Erfolg für Netzaktivisten?
Der EuGH entschied nun: Grundsätzlich sind Betreiber offener WLAN-Netze nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer verantwortlich. Nach der sogenannten Störerhaftung können sie demnach nicht belangt werden. Sie können aber von der Musikindustrie zu einem Passwortschutz verpflichtet werden, um etwa illegale Downloads zu unterbinden, schränkte der Gerichtshof in seinem in Luxemburg verkündeten Urteil ein.
Nun ist McFadden nicht nur Geschäftsmann, sondern auch Netzaktivist und Mitglied der Piratenpartei. Das Urteil geht ihm nicht weit genug. Es sei zwar ein Teilerfolg, bleibe aber hinter seinen Erwartungen zurück und lasse nicht auf eine schnelle Verbreitung von WLAN-Hotspots in Europa hoffen, sagte er. Ihm gehe es um "niedrigschwelligen Zugang zum Internet" - und zwar "für Jedermann". McFadden findet: "Wenn ich aber erst mal rumlaufen und nach einem Passwort betteln muss, dann ist damit genau das Gegenteil erreicht."
Juncker: Internet für alle
Zuletzt betonte auch EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, die Digitalisierung innerhalb Europas vorantreiben zu wollen. Er wolle die Zentren "jedes europäischen Ortes und jeder Stadt" bis 2020 mit WLAN ausstatten, kündigte Juncker an.
In Deutschland gilt die Störerhaftung schon lange als Hindernis für den Ausbau der digitalen Infrastruktur. Betreiber öffentlicher Hotspots wurden immer wieder abgemahnt oder auf Schadenersatz verklagt, weil über ihre offenen WLAN-Netze urheberrechtlich geschützte Dateien getauscht wurden - mit oder ohne Wissen des Betreibers.
Nachdem der Rechtsstreit mit McFadden in Gang gekommen war, beschäftigte sich auch die deutsche Politik mit dem Thema. Im Juli trat ein Gesetz in Kraft, dass die Haftung der Anbieter kippte. Das geänderte Telemediengesetzes wird die Bundesregierung nun wohl um die vom EuGH festgesetzte Passwortpflicht ergänzen müssen. Nachjustieren müssen auch andere EU-Staaten, die das Anbieten offener Netze bereits seit längerem erlauben.
nin/fab (dpa, afp, epd)