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EuGH stärkt Youtube den Rücken

22. Juni 2021

Plattformbetreiber wie die Google-Tochter Youtube verbuchen einen Etappensieg vor dem Europäischen Gerichtshof - bekommen aber technische Hausaufgaben mit.

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EuGH - Youtube | Fachmesse dmexco 2019 in Köln
Neben legalen Inhalten finden sich auf Youtube auch illegale Videos mit urheberrechtlich geschützten Inhalten (Symbolbild)Bild: Geisler-Fotopress/picture allianc

Youtube und andere Internetplattformen haften nicht automatisch für dort illegal hochgeladene Inhalte. Sie müssen diese aber löschen, wenn sie vom Rechteinhaber darauf hingewiesen werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Wenn ein Betreiber weiß, dass auf seiner Plattform häufig geschützte Werke verbreitet werden, muss er zudem technische Vorkehrungen dagegen treffen.

Das Urteil ist für die gesamte Kreativbranche relevant. Kläger im ersten Fall ist der deutsche Musikproduzent Frank Peterson. Nach seinem Vorbringen hat er Rechte an Werken und Konzerten der britischen Sopranistin Sarah Brightman. Er verlangt Schadenersatz von der Google-Tochter Youtube, weil dort private Konzertmitschnitte und Musik aus dem Album "A Winter Symphony" abrufbar waren.

Medizinische Fachbücher illegal im Angebot

In einem zweiten Fall klagt der niederländische Fachverlag Elsevier gegen das Schweizer IT-Unternehmen Cyando, das das Sharehosting-Portal uploaded betreibt. Dort waren medizinische Fachbücher des Verlags illegal zum Download angeboten worden.

EuGH Youtube | ECJ to rule on Schremps against Facebook
Der Bundesgerichtshof bat die Luxemburger EuGH-Richter um Stellungnahme (Symbolbild)Bild: picture alliance/dpa

"Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von Internetplattformen grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe der urheberrechtlich geschützten Inhalte", urteilte hierzu nun der EuGH. Denn eine solche Wiedergabe setze über die rein technische Bereitstellung der Plattform einen aktiven Beitrag des Betreibers voraus. Plattformen, die es auf die illegale Verbreitung geschützter Werke anlegten, könnten jedoch von Rechteinhabern direkt haftbar gemacht werden.

Über die konkreten Klagen müssen nach diesen Maßgaben nun wieder die deutschen Gerichte entscheiden. Sie werden insbesondere zu prüfen haben, ob die bisherigen Schutzvorkehrungen von Youtube und gegebenenfalls auch uploaded ausreichend sind. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der mit beiden Fällen befasst ist, hatte dem EuGH mehrere Fragen zur Entscheidung vorgelegt.

jj/fab (dpa, afp, rtr)