EuGH: Urwald-Abholzung in Polen ist illegal
17. April 2018Das höchste Gericht der Europäischen Union in Luxemburg entschied, dass Polen mit dem massiven Einschlag im geschützten polnischen Bialowieza-Urwald EU-Naturschutzrecht verletzt. Die Ausbreitung des Borkenkäfers rechtfertige nicht den Bewirtschaftungsplan und die Abholzung in dem Urwald, heißt es in dem Urteil. Damit entsprach der Gerichtshof einer Klage der EU-Kommission gegen Polen in vollem Umfang.
UNESCO-Weltnaturerbe und Biosphärenreservat
Bialowieza gilt als einer der letzten intakten Urwälder Europas mit einzigartiger Artenvielfalt. Der Naturraum erstreckt sich über 150.000 Hektar entlang der Grenze zwischen Polen und Weißrussland und gilt in Teilen als UNESCO-Weltnaturerbe und Biosphärenreservat. Zudem sind auf polnischer Seite rund 64.000 Hektar auch als Natura-2000-Gebiet nach EU-Recht besonders geschützt. Das bedeutet strenge Auflagen für die Forstwirtschaft.
Trotzdem erlaubte die polnische Regierung 2016, in dem Urwald fast drei Mal so viel Holz einzuschlagen wie zuvor. Im Jahr 2017 wurden nach offiziellen Angaben 150.000 Bäume gefällt. Die Behörden rechtfertigten dies mit der angeblichen Ausbreitung des Borkenkäfers in dem Schutzgebiet.
EuGH: Abholzung schadet geschütztem Borkenkäfer
Laut EuGH-Urteil wurde im polnischen Bewirtschaftungsplan von 2015 aber nicht der Borkenkäfer als potenzielle Gefahr für das Naturschutzgebiet benannt, "sondern die Entfernung von ihm befallener hundertjähriger Fichten und Kiefern". Der EuGH kam deshalb zu dem Schluss, dass die großflächigen Abholzungen "zwangsläufig zur Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten" streng geschützter Käfer führen.
Bereits vor der Urteilsverkündung hatte das polnische Umweltministerium erklärt, dass man die Entscheidung des EuGH respektieren werde.
ww/stu (afp, dpa, rtr)