Haftbefehl gegen Assange bestätigt
16. Juli 2014Das Bezirksgericht in der Hauptstadt Stockholm hatte den Antrag auf eine Aufhebung des europäischen Haftbefehls wegen sexueller Delikte abgelehnt. Es folgte damit den Forderungen der schwedischen Staatsanwaltschaft. Dem 43-Jährigen wird vorgeworfen, sich im August 2010 an zwei schwedischen Frauen sexuell vergangen zu haben. Der Australier bestreitet die Taten und hält sie für politisch motiviert.
Für die USA ein Terrorist
Der Wikileaks-Gründer fürchtet, dass Schweden ihn an die USA überstellen könnte. Denn durch die Veröffentlichung geheimer Informationen zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan sowie von rund 250.000 vertraulichen Diplomatendepeschen hat die Internet-Enthüllungsplattform Wikileaks die US-Regierung gegen sich aufgebracht. Sie betrachtet Assange als Terroristen.
Jahrelange Isolation
Um sich einer Auslieferung zu entziehen, hält sich der Aktivist seit zwei Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London auf. Seine Anwälte hatten die Aufhebung des Haftbefehls beantragt, weil die schwedischen Behörden - ihrer Meinung nach - den Fall nicht schnell genug bearbeiteten. Sie halten den Haftbefehl und die jahrelange Isolation Assanges für unverhältnismäßig. Sollte Assange das Botschaftsgelände verlassen, droht ihm die umgehende Festnahme.
uh/hf (dpa,afp)