Klage gegen Trump-Geschäfte
11. Februar 2017DW: Donald Trump hat die Geschäftsführung seiner Firmen an eine Stiftung übergeben, die von seinen Söhnen geleitet wird. Ein Anwalt Trumps sagte zudem, dass die Firma in Trumps Amtszeit keine neuen Deals mit ausländischen Firmen eingehen werde und dass neue Vereinbarungen innerhalb der USA von einem neutralen Ethikberater eingehend überprüft werden. Was stimmt mit dieser Vorgehensweise nicht?
Richard Painter: Der Präsident besitzt die Unternehmen noch. Durch das Geld, das in die Unternehmen fließt, hat er einen finanziellen Vorteil. Und das Geld, das von ausländischen Regierungen kommt, das von Banken kommt, die von ausländischen Regierungen kontrolliert werden, oder aus Staatsfonds stammt, stellt eine Verletzung der Verfassung der USA dar. Denn die Verfassung untersagt es ausdrücklich jedem, der eine verantwortliche Position in der US-Regierung innehat, inklusive also dem Präsidenten, wirtschaftliche Vorteile von ausländischen Regierungen anzunehmen.
Geld von ausländischen Regierungen oder Instanzen, die von ausländischen Regierungen kontrolliert werden, ist also verfassungswidrig. Auch Geld, das aus privaten Quellen in Trumps Firmenimperium fließt, führt zu ernsten Interessenkonflikten. Wir sind sehr besorgt darüber, dass der Präsident Investitionen auf der ganzen Welt an problematischen Orten unterhält. Das ist nicht gut für die USA, deshalb wollen wir, dass der Präsident alle seine Beteiligungen veräußert.
Sie haben zusammen mit anderen prominenten Anwälten und der Watchdog-Gruppe Citizens for Responsibility and Ethics, (Bürger für Verantwortung und Ethik) Präsident Trump verklagt. Dabei berufen Sie sich auf die sogenannte „Bezüge-Klausel", die hohen Regierungsvertretern verbietet, Geschenke oder Geld von einem ausländischen Staat anzunehmen. Sie haben die Klage ein paar Tage nach der Amtseinführung eingereicht. Was ist der aktuelle Stand des Verfahrens?
Das ist eines von dutzenden Verfahren gegen den Präsidenten im Zusammenhang mit der Art und Weise, wie er die Regierungsgeschäfte führt und zugleich unternehmerisch tätig ist. Mit unserer Klage fordern wir das Gericht auf, sich die Gelder ausländischer Regierungen anzuschauen, die in Trumps Firmenimperium fließen, und zu entscheiden, was der Präsident gemäß der Verfassung behalten kann und was nicht. Die Klage ist eingereicht und der Richter soll entscheiden, wie das weitere Vorgehen aussieht und wann Entscheidungen fallen. Darauf haben wir derzeit keinen Einfluss.
Viele Rechtsexperten meinen zwar, dass Sie in der Sache recht hätten, aber da Sie nicht persönlich betroffen seien, keine Aussicht bestehe, dass die Klage zugelassen werde. Was entgegnen Sie darauf?
Die Bundesgerichte in New York, wo wir die Klage eingereicht haben, haben in der Vergangenheit bereits Klagen von ähnlichen Organisationen zugelassen, die ihre Arbeit erheblich verändern mussten und die durch das verfassungswidrige Verhalten von Regierungsvertretern beeinflusst wurden. Es gibt bereits einen Präzedenzfall, der unsere Positionen stützt, und wir hoffen, dass die Gerichte unsere Klage zulassen. Letztlich wird vielleicht das Verfassungsgericht in der Frage entscheiden müssen.
Sollten die Gerichte Organisationen wie der unseren kein Klagerecht einräumen, dann kann auch es sein, dass die Gerichte diese Verfassungsfrage gar nicht entscheiden. Die Alternative wäre, dass es in zwei oder drei Jahren ein Hearing im Repräsentantenhaus zu dem Thema gibt, um dann zu überlegen, welche Schritte zu unternehmen sind. Das Problem ist, dass das ein überaus politisierter Prozess ist, vor allem wenn die Demokraten jemals wieder die Mehrheit im Repräsentantenhaus erhalten. Das könnte in einem Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten resultieren - und damit in einer Verfassungskrise. Das wäre vermeidbar, wenn die Gerichte unsere Klage zulassen, und dann aus ihrer neutralen Position entscheiden, was der Präsident behalten kann und was nicht.
Unter den Gegnern des Präsidenten war in letzter Zeit der 25. Verfassungszusatz ein großes Thema. Er könnte ein möglicher Weg sein, Präsident Trump ohne Amtsenthebungsverfahren aus seinem Amt zu entfernen. Laut Zusatzartikel darf ein Präsident aus seinem Amt entlassen werden, wenn man ihn für unfähig hält, "die Befugnisse und Pflichten seines Amtes wahrzunehmen". Zunächst genügt die Entscheidung der Mehrheit aus Vizepräsident und Kabinett, letztlich ist aber eine Zweidrittelmehrheit des Kongresses erforderlich. Halten Sie das für eine in irgendeiner Weise realistische Option?
Der 25. Verfassungszusatz ist für eine andere Situation gemacht - wenn der Präsident unfähig ist, sein Amt auszuüben, nicht wenn er gesetzeswidrig handelt. Er ist gedacht für einen Präsidenten, der geistig oder körperlich nicht dazu in der Lage ist. Im Moment würde ich nur sagen, dass Präsident Trump mehr Bedacht bei öffentlichen Äußerungen zeigen sollte. Ich glaube nicht, dass an diesem Punkt der Nachweis gegeben ist, dass der Präsident körperlich oder mental nicht fähig ist, die Pflichten des Präsidenten auszuüben. Aber ich denke schon, dass er vorsichtiger und ausgewogener sein muss in dem, was er der Öffentlichkeit kommuniziert.
Sie waren Chefanwalt in Ethikfragen für Präsident George W. Bush. Können Sie kurz vergleichen, wie Präsident Bush mit Ethikfragen umgegangen ist und wie das Präsident Trump tut?
Präsident Bush hat darauf bestanden, als Präsident ein gutes Beispiel für jeden in der Regierung zu geben. Und Präsident Bush hat, wie jeder Präsident in der jüngeren Vergangenheit, völlig sichergestellt, dass es keine finanziellen Interessenkonflikte mit seinem offiziellen Amt gab. Er hat sich nach denselben Regeln gerichtet wie jeder in seiner Regierung. Er erlaubte sich keine Sonderrechte, weil er Präsident war. Der Präsident steht nicht über dem Gesetz, darauf hat Präsident Bush beharrt. Das ist einer der vielen Aspekte, in denen Präsident Bush sich sehr unterscheidet.
Er war außerdem ein Verfechter der Auffassung, dass unser Land Menschen aller Religionen und Abstammungen willkommen heißen muss. Präsident Bush hat nach 9/11 absolut klar gemacht, dass die Vereinigten Staaten sich nicht mit dem Islam im Krieg befinden und dass wir Muslime in unserem Land willkommen heißen. Wir befinden uns sicherlich im Krieg mit Extremismus jeglicher Form, darum geht es beim Krieg gegen den Terror. Präsident Bush hätte keinerlei Versuch, Muslime in den USA schlechtzumachen und zu diskriminieren, toleriert. Er hätte das als unamerikanisch und verfassungswidrig betrachtet.
Richard Painter ist Juraprofessor an der Universität von Minnesota. Von 2005 bis 2007 war er im Weißen Haus als Chefanwalt in Ethikbelangen für Präsident George W. Bush tätig.
Das Interview führte Michael Knigge.