Ex-Kommandeur der Paramilitärs freigelassen
1. August 2015Der ehemalige Anführer der rechtsgerichteten paramilitärischen Organisation AUC, Freddy Rendón Herrera alias El Alemán (Der Deutsche), hat das Hochsicherheitsgefängnis Itagüí verlassen. Rendón Herrera ist der zweite frühere Anführer der paramilitärischen Organisation AUC, der wieder auf freien Fuß kommt. In den USA liegt allerdings noch immer ein Haftbefehl wegen Drogenhandels gegen ihn vor.
El Alemán galt als einer der brutalsten Paramilitärs Kolumbiens und wird für mindestens 600 Morde verantwortlich gemacht. Seine Männer sollen im Nordwesten des Landes zudem Tausende Bauern von ihrem Land vertrieben haben. Im Zuge des Demobilisierungsprozesses löste er seine Einheit 2006 auf. Dadurch profitierte er von der auf acht Jahre festgelegten Höchststrafe für paramilitärische Kämpfer, die Kriegsverbrechen gestehen und die Opfer entschädigen. Mehr als 30.000 Milizionäre haben zwischen 2003 und 2006 als Folge des Friedensabkommens mit dem damaligen Staatspräsidenten Alvaro Uribe ihre Waffen niedergelegt.
Entschuldigung im Radio
Kurz nach seiner Freilassung entschuldigte sich "El Aleman" für die von ihm begangenen Verbrechen. Gegenüber dem Sender Radio Blu äußerte er sein Bedauern und seine Verlegenheit angesichts der abscheulichen Verbrechen, die von seiner 1500 Mann starken Einheit während des Bürgerkriegs in den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts im Golfgebiet von Uraba begangen worden seien. Rendón Herrera äußerte die Hoffnung, in seinem Heimatland bleiben zu können und zum Friedensprozess beitragen zu können, während die Regierung mit der linksgerichteten Untergrundorganisation FARC, dem früheren Feind der AUC, verhandelt.
Mehrere andere paramilitärische Befehlshaber warten noch auf ihre Freilassung, ihnen wird vorgeworfen, nicht vollständig mit der Justiz zusammenzuarbeiten. 13 wichtige Kommandeure der AUC wurden 2008 an die USA ausgeliefert, wo sie wegen mutmaßlichen Drogenhandels voraussichtlich sehr viel längere Haftstrafen verbüßen müssen. Rendón Herrera entging seinerzeit diesem Schicksal, weil die USA keinen formellen Auslieferungsantrag für ihn gestellt hatten. Im Jahr 2010 wies das Verfassungsgericht eine entsprechende Anfrage der USA mit der Begründung zurück, Rendon müsse sich zuerst in Kolumbien vor Gericht verantworten.
kle/qu (dpa, ape)