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Politiker Förster wegen Missbrauchs verurteilt

29. September 2017

Der frühere bayerische Landtagsabgeordnete Förster muss für fast vier Jahre in Gefängnis. Der geständige Angeklagte wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs, heimlicher Filmaufnahmen und Kinderpornografie verurteilt.

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Prozesses gegen ex Landtagsabgeordneten Förster
Linus Förster (links) während des Prozess an der Seite seines AnwaltsBild: picture-alliance/dpa/S. Puchner

Das Landgericht Augsburg verhängte gegen den früheren bayerischen SPD-Landtagsabgeordneten eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Linus Förster habe sich unter anderem des schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Frauen und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs schuldig gemacht, urteilte das Gericht. Bei zwei Freundinnen und einer Prostituierten hatte er demnach zudem heimlich Sex-Videoaufnahmen angefertigt.

Außerdem verurteilte das Gericht den ehemaligen SPD-Funktionär wegen Besitzes von Kinderpornografie. Das Augsburger Gericht sah es als erwiesen an, dass der 52-Jährige über 1.300 Pornodateien auf seinen Rechnern gehortet hat. Auf seinen Computerspeichern wurden von den Kripo-Ermittlern neben zahlreichen anderen pornografischen Bildern und Videos auch Kinderpornos entdeckt.

Staatsanwaltschaft wollte längere Haft erwirken

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und neun Monate Haft gefordert hatte, während die Verteidigung des geständigen früheren Politikers auf eine Höchststrafe von maximal drei Jahren Haft plädiert hatte.

Der seit Ende vergangenen Jahres in Untersuchungshaft sitzende Förster saß seit 2003 im Landtag in München und war in der bayerischen SPD im Landesvorstand und -präsidium. Nach Bekanntwerden der Ermittlungen hatte er Ende 2016 sein Landtagsmandat niedergelegt und war aus der SPD ausgetreten.

2014 hatte die Affäre des SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy für Schlagzeilen gesorgt. Gegen ihn wurde wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie ermittelt, weshalb er sein Bundestagsmandat niederlegte. Das Gerichtsverfahren wurde gegen die Zahlung von 5000 Euro eingestellt.

 qu/sti (afp, dpa, BR)