Fahrplan zur Demokratie
5. Dezember 2001In zwei Phasen soll Demokratie in Afghanistan einkehren. Das Abkommen sieht folgende Regelungen vor:
Die erste Phase
Am 22. Dezember 2001 tritt die Nordallianz ihre Regierungsgewalt an die Interimsregierung ab. Es beginnt die erste Übergangsphase von sechs Monaten. Spätestens am 22. Januar 2002 wird eine Unabhängige Sonderkommission eingerichtet, die eine Sonder-Loja-Dschirga (Große Ratsversammlung) einrichtet und ihre Mitglieder auswählt. Spätestens bis zum 22. Juni 2002 wird diese Sonder-Loja-Dschirga zur Bildung einer zweiten Übergangsregierung einberufen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden weitere Institutionen geschaffen:
- Menschenrechtskommission
- Oberstes Gericht
- Rechtskommission
- Zentralbank
Am 22. Juni 2002 endet die erste sechsmonatige Übergangsphase. Eine zweite Übergangsphase soll 18 Monaten dauern.
Die zweite Phase
Spätestens am 22. August 2002 wird eine Verfassungskommission eingerichtet. Bis zum 22. Dezember 2003 wird eine Verfassungs-Loja-Dschirga (Große Ratsversammlung) einberufen, die die erarbeitete Verfassung verabschieden soll. Spätestens am 22. Juni 2004 wird eine freie und faire Parlamentswahl stattfinden, wodurch die Bildung einer dauerhaften Regierung möglich wird. (im)