1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Keine Revision im Fall Uli Hoeneß

17. März 2014

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich bis zu fünfeinhalb Jahre Haft für den ehemaligen FC-Bayern-Manager gefordert. Sie verzichtet nun auf weitere Rechtsmittel - und Hoeneß könnte nach Ostern ins Gefängnis kommen.

https://p.dw.com/p/1BQpl
Uli Hoeneß / FC Bayern / Prozess / Steuerhinterziehung
Bild: Reuters

Die Staatsanwaltschaft München II verzichtet auf Revision im Fall Hoeneß. Damit ist das Urteil, wonach der ehemalige Spitzenmanager für Steuerhinterziehung dreieinhalb Jahre ins Gefängnis muss, rechtskräftig. "Die Staatsanwaltschaft München II wird im Strafverfahren gegen Ulrich Hoeneß wegen Steuerhinterziehung keine Revision gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 13.03.2014 einlegen", hieß es in einer Mitteilung der Behörde.

Hoeneß war am vergangenen Donnerstag wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Diese Entscheidung sei vertretbar, erläuterte der stellvertretende Sprecher der Staatsanwaltschaft, Florian Gliwitzky, den Verzicht auf eine Revision. "Die Staatsanwaltschaft soll nur dann Rechtsmittel einlegen, wenn das Strafmaß in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Schuld steht. Das war aus unserer Einschätzung nicht Fall."

Straftatbestand unverändert

Im Laufe der Verhandlung waren immer neue Millionensummen bekannt geworden, um die Hoeneß den Staat betrogen hatte. Gliwitzky verteidigte aber die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, an der ursprünglichen Anklage festzuhalten. "Ein höherer Betrag ändert am Straftatbestand nichts", betonte Gliwitzky.

Im Fall einer Revision hätte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Fall unter die Lupe nehmen und eine Entscheidung treffen müssen. Unter Umständen wäre das Verfahren dann vor einer anderen Kammer des Landgerichts wieder aufgerollt worden. Das Verfahren hätte sich dann noch lange hinziehen können.

Der 62-Jährige hatte bereits am Freitag nach der Urteilsverkündung erklärt, dass er das Urteil mit der Haftstrafe akzeptiere. Gleichzeitig trat Hoeneß von allen seinen Ämtern beim FC-Bayern zurück.

In sechs Wochen Haftantritt

Da nun auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revision verzichtet, wird Hoeneß nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft seine Haftstrafe in rund sechs Wochen antreten müssen. In etwa vier Wochen sei mit der schriftlichen Urteilsbegründung zu rechnen, teilte der Sprecher der Justizbehörde mit. "Dann werden wir die Vollstreckung einleiten."

Etwa zwei Wochen dauere es dann in der Regel, bis der Verurteilte seine Haftstrafe antreten muss. In Hoeneß' Fall wäre es dann nach Ostern so weit. "Es hängt aber alles davon ab, wie schnell wir die Akten bekommen", betonte der Sprecher. Uli Hoeneß wird seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt in Landsberg am Lech absitzen - gemeinsam mit rund 550 anderen Strafgefangenen.

zam/as (afp, dpa)