Firmen sollen Verantwortung übernehmen
20. Februar 2019Grundsätzlich dürfen die Unternehmen nicht die Augen davor verschließen, was in ihrer Wertschöpfungskette passiert - da sind sich Politik und Nichtregierungsorganisationen einig. "Sie sind zumindest mitverantwortlich für die Bedingungen, weil sie die Verträge machen und so den Rahmen setzen, in dem andere Unternehmen produzieren können", sagt Cornelia Heydenreich von Germanwatch. Sie leitet den Bereich Unternehmensverantwortung.
Zwar geben sich viele Konzerne sozial und ökologisch. Schaut man aber auf die Wertschöpfungskette, also zu den Zulieferern und den Zulieferern der Zulieferer, dann sieht es oft anders aus. Immer wieder kommen Misstände ans Licht der Öffentlichkeit. Seien es sklavenähnliche Zustände bei thailändischen Fischern, Kinderarbeit auf afrikanischen Kakaoplantagen oder in Bergwerken, eine extrem geringe Bezahlung von Mitarbeitern in der Textilindustrie, mangelnder Arbeitsschutz wie in der Blumenproduktion in Afrika oder Umweltkatastrophen.Der deutsche Entwicklungsminister Gerd Müller verwies im Vorfeld des sogenannten "Zukunftsforum Globalisierung gerecht gestalten" seines Ministeriums am Mittwoch (20.02.2019) auf die 150 Millionen Kinder, die weltweit arbeiten müssten. "Am Anfang der Lieferketten herrschen oft unglaubliche Bedingungen", so Müller und verwies auf Zwangsarbeitsverhältnisse und Hungerlöhne, die vielerorts noch gegenwärtig seien.
Freiwillige Selbstverpflichtung funktioniert nicht
Um solche Missstände zu beseitigen, setzte die deutsche Politik bislang auf freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen. Das wurde im Rahmen des 2016 beschlossenen Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) beschlossen. Das scheint aber nicht auszureichen: Man setze sich für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans ein, betont Minister Müller. "Falls wir bei der Überprüfung zum Ergebnis kommen, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir die Unternehmen gesetzgeberisch in die Pflicht nehmen. Wenn erforderlich national, besser aber auf europäischer Ebene."
Schon im Herbst 2018 hatten Experten des UN-Sozialausschusses das deutsche Vorgehen gerügt. Ebenso wie viele Nichtregierungsorganisationen forderten sie eine gesetzliche Regelung. "Freiwillige Ansätze, das zeigen die Erfahrungen der letzten 20 Jahre, haben die Probleme nicht lösen können", heißt es vom Südwind-Institut.
Zurzeit könnten die Unternehmen - zum Beispiel beim vom Entwicklungsministerium initiierten "Textilbündnis" - selbst darüber entscheiden, inwieweit sie ihre Verantwortung wahrnehmen wollen, kritisiert Heydenreich von Germanwatch. Da gebe es eine große Bandbreite. "Das Ziel kann auch relativ klein sein", sagt sie. Es könne beim Thema "existenzsichernde Löhne" schon ausreichen, in einer entsprechenden Arbeitsgruppe des Bündnisses mitzuarbeiten. Darüber hinaus gibt es keine Strafen für Unternehmen, die ihre Wertschöpfungskette nicht im Auge haben. Der Entwurf des Gesetzes, den das Entwicklungsministerium erarbeitet hat, sieht dagegen durchaus Strafen vor, beispielsweise den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, Freiheitsstrafen oder Bußgelder.
Drohen den Unternehmen nun Wettbewerbsnachteile?
Den Unternehmen entstehen durch so ein Gesetz erst einmal höhere Kosten. Eva Maria Reinwald vom Südwind-Institut glaubt jedoch nicht, dass es zu einem großen Aufschrei kommen wird. In der Vergangenheit hätten sich die großen Wirtschaftsverbände BDA und BDI sehr stark gegen verbindliche Regulierungen eingesetzt, sagt sie. "Diese Position der großen Wirtschaftsverbände entspricht aber längst nicht mehr der Position aller Unternehmen." Wenn alle Unternehmen ihre Wertschöpfungsketten kontrollieren müssen, würden auch allen Kosten dadurch entstehen und es käme dadurch nicht unbedingt zu Wettbewerbsnachteilen - zumindest gegenüber deutschen Wettbewerbern nicht.
Auch Nick Lin-Hi, Professor für Wirtschaft und Ethik an der Universität Vechta bezweifelt, dass den Unternehmen Wettbewerbsnachteile entstehen, wenn sie auf höhere Standards bei Zulieferern schauen. Er hält ein Wertschöpfungskettengesetz für einen guten Anfang, weil es die Unternehmen dazu zwingt, sich mit ihren Lieferketten zu beschäftigen. "Das mag man nicht glauben, aber oftmals wissen Unternehmen nicht einmal, wer alles Teil ihrer Lieferkette ist", sagt er. Heydenreich von Germanwatch ergänzt, dass die Unternehmen unter Umständen ihre Lieferketten vereinfachen und übersichtlicher gestalten müssten. "Diese global vernetzten, komplexen und verworrenen Wertschöpfungsketten sind ja nicht vom Himmel gefallen", sagt sie.
Umdenken bei den Auftraggebern nötig
Es reiche aber nicht, wenn das Gesetz lediglich bewirke, dass die Zulieferer per Unterschrift belegen, bestimmte Standards einzuhalten, glaubt Lin-Hi, der sich seit Jahren mit Lieferketten beschäftigt. "Jeder in dem Spiel weiß, das ist nur eine Unterschrift." Bei Audits, also Kontrollen, die gerade in der Textilindustrie oft angekündigt würden, werde der Zulieferer an einem Tag im Jahr angeschaut. Das deutsche Unternehmen unterstellt dann, dass der Zulieferer an den restlichen Tagen im Jahr genau so aussehe, beziehungsweise Aufträge nicht an weitere Subunternehmer weiterreiche.
Eine gesetzliche Regelung müsse daher so gestaltet sein, dass Lieferanten nicht mehr einfach von deutschen Unternehmen gezwungen werden, bestimmte Dinge zu erfüllen und ihre Namen darunter zu schreiben, so Lin-Hi. Besser wäre, wenn der Auftraggeber mit seinen Zulieferern zusammenarbeitet und ihnen zeigt, wie sie bestimmte Sachen besser machen können. Das wäre für alle Seiten eine win-win-Situation.
Nicht Kostenfaktor, sondern Chance
Dafür müsse in den Chefetagen ein Umdenken stattfinden. Arbeits- und Umweltstandards sollten nicht mehr als Kostenfaktor betrachtet werden, meint Lin-Hi. "Hätten Unternehmen ein Eigeninteresse an diesen Standards, hätten wir eine wesentlich andere Realität." Bessere Arbeitsstandards würden Mitarbeiter motivieren, darüber die Produktivität und die Qualität der Produkte verbessern. So können sich Standards auch in einen Wettbewerbsvorteil verwandeln. Das habe seine Forschung ergeben.
Ob das Gesetz am Ende wirklich kommt, ist indes noch fraglich. Der entwicklungspolitische Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten, Christoph Hoffmann, sagt, der Entwurf sei auch innerhalb des Entwicklungsministeriums hoch umstritten. Er glaubt, soziale Standards könne nur der jeweilige Staat selbst erfolgreich durchsetzen. "Nur gute Regierungsführung in den Entwicklungsländern wird soziale Standards und Entwicklung überhaupt ermöglichen." Daher plädiert er dafür, ein Verzeichniss zu schaffen, das sowohl Firmen als auch Staaten, die inhumane Arbeitsbedingungen dulden, öffentlich bekannt macht. Deutsche Unternehmen hätten so eine viel bessere Orientierungshilfe.
Beim Vorreiter Frankreich gibt es bereits ein Gesetz
Während das Wertschöpfungskettengesetz in Deutschland noch als Entwurf durch die Presse geistert, ist man in Frankreich schon etwas weiter. Dort sind seit 2017 Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Standards in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt einzuhalten - auch in ihren Tochterunternehmen und Lieferketten. In anderen Ländern gibt es Gesetze, die Teilaspekte behandeln. In den Niederlanden beispielsweise ein Gesetz zur Kinderarbeit und in Großbritannien seit 2016 ein Anti-Sklaverei-Gesetz.
"Aus unserer Sicht hilft es nicht, einen Flickenteppich von lauter thematischen Gesetzen zu haben", sagt Heydenreich von Germanwatch. Vielmehr brauche es ein übergreifendes Gesetz wie in Frankreich. Wenn einige andere Länder, insbesondere Deutschland, nun nachziehen würden, hofft Heydenreich, könne das einen Schwung geben, das Thema auch auf europäischer Ebene gesetzlich zu verankern.