Flüchtling scheitert gegen Facebook
7. März 2017Facebook muss in seinem sozialen Netzwerk nicht aktiv nach rechtswidrigen Inhalten gegen einen Flüchtling suchen und diese löschen. Das hat das Landgericht Würzburg entschieden. Der syrische Flüchtling Anas Modamani, dessen Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel für Hasskommentare und falsche Anschuldigungen missbraucht wurde, unterlag mit seinem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Internetriesen. Er muss weiterhin selbst verleumderische Beiträge gegen ihn suchen und melden.
Facebook habe sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu eigen gemacht und könne deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden, begründete der Vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer sein Urteil. Zu dem Rechtsstreit gegen den US-Konzern war es gekommen, weil Modamani auf Fotomontagen, die ihn zusammen mit Merkel zeigen, fälschlicherweise als Terrorist und Attentäter dargestellt wurde. Der rechtswidrige Beitrag wurde hundertfach geteilt.
"Rechtsverletzungen müssen Unternehmen wehtun"
Der Flüchtling forderte deshalb von Facebook nicht nur, den Originalbeitrag, sondern auch alle Duplikate zu löschen. Weil der Konzern das nicht gänzlich tat, klagte der Mann. Er wollte mit dem Prozess vor allem erreichen, dass er in Frieden in Deutschland leben, zur Schule gehen und arbeiten kann.
Sein Anwalt, der Würzburger IT-Jurist Chan-jo Jun, sieht nun vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht, weil Appelle an die Freiwilligkeit nicht ausreichten. Es bedürfe etwa hoher Geldstrafen, damit es Unternehmen wie Facebook finanziell wehtue, geltendes Recht zu verletzen.
Schadenersatzansprüche noch offen
Der medienwirksame Fall wurde in Würzburg verhandelt, weil der Anwalt seine Kanzlei in der Residenzstadt hat. Mit dem nun ergangenen Urteil ist der Fall nach aller Wahrscheinlichkeit nicht zu Ende. Denn Jun hatte bereits angekündigt, für seinen Mandanten auch Schadenersatzansprüche durchsetzen zu wollen und eine höchstgerichtliche Entscheidung anzustreben.
jj/wl (dpa, afp)