Flüchtlinge: Österreich droht Ungarn mit Klage
7. September 2016"Staaten, die permanent das Recht brechen, müssen auch mit Konsequenzen rechnen", sagte Österreichs Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP). "Ungarn wird weiterhin nur jene Migranten zurücknehmen, die in Ungarn erstmals das Gebiet der EU betreten haben", konterte der ungarische Außenminister Peter Szijjarto. Wegen dieser harten Haltung um die Rücknahme von Flüchtlingen droht Österreich dem Nachbarland Ungarn mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Da die EU für die Sicherung der Außengrenzen und die Umsetzung des Dublin-Abkommens zuständig sei, müsse sie dies auch gewährleisten. "Dann muss die Republik auch dementsprechend das einklagen. Die Republik muss schauen, dass die Europäische Union die Gesetze einhält", sagte Sobotka. Nach der Dublin-Verordnung muss jeder Flüchtling seinen Asylantrag in dem EU-Land stellen, das er zuerst betreten hat. Wird er in einem anderen EU-Staat aufgegriffen, kann er in das Einreise-Land zurückgeschickt werden.
Balkanroute verläuft nicht nur durch EU-Staaten
Ungarn will keine Flüchtlinge aus Österreich zurücknehmen, weil die meisten über Griechenland eingereist sind. Die Rückführung nach Griechenland bleibt aber zumindest bis Januar 2017 wegen der schwierigen Situation vor Ort ausgesetzt. Österreich drängt dennoch auf die Rückführung von Flüchtlingen nach Ungarn, während das Nachbarland sich diesem Ansinnen widersetzt. So wollte Wien in diesem Jahr mindestens 7200 sogenannte "Dublin-Fälle" nach Ungarn abschieben. Budapest übernahm gerade mal vier von ihnen, berichteten ungarische Medien im Vormonat. Ungarns Außenminister Szijjarto erklärte gegenüber der staatlichen Nachrichtenagentur MTI, Budapest nehme nur jene Flüchtlinge zurück, die in Ungarn zum ersten Mal das Gebiet der EU betreten haben.
Die Frage scheint allerdings komplexer zu sein. Tatsächlich gelangen die meisten Flüchtlinge auf der sogenannten Balkanroute in Griechenland zum ersten Mal in die EU. Danach ziehen aber die meisten über Mazedonien und Serbien weiter - beides Nicht-EU-Länder -, so dass sie erst wieder in Ungarn EU-Gebiet betreten. Laut Experten ist dieser Sonderfall durch die Dublin-Verordnung nicht eindeutig geregelt.
pab/uh (dpa, rtrd)