Frankreich wegen schlechter Luft verurteilt
24. Oktober 2019Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat Frankreich seit 2010 den Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten. Das Land habe "offenkundig nicht rechtzeitig geeignete Maßnahmen" getroffen, um den Zeitraum, in dem die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in zwölf Ballungsgebieten überschritten wurden, so kurz wie möglich zu halten. Die "systematische und anhaltende" Überschreitung in sieben aufeinanderfolgenden Jahren belege dies, urteilte das Gericht.
Strukturelle Probleme
Die EU-Kommission hatte wegen erhöhter NO2-Werte - unter anderem in Paris, Marseille und Straßburg - Klage gegen Frankreich erhoben. Den Einwand Frankreichs, strukturelle Probleme bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Luftqualität zu berücksichtigen, ließen die Luxemburger Richter nicht gelten.
Bei Verstößen gegen EU-Recht sei es unerheblich, ob diese auf Vorsatz, Fahrlässigkeit oder technischen Schwierigkeiten beruhten. Die Regierung in Paris muss die EU-Vorgaben nun so rasch wie möglich umsetzen. Tut sie das nicht, kann die EU-Kommission erneut klagen und hohe Geldstrafen fordern.
Richtungsweisendes Urteil
Das Urteil könnte für Deutschland richtungsweisend sein, weil die Brüsseler Kommission auch gegen die Bundesrepublik eine Vertragsverletzungsklage erhoben hat. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest. Nach Angaben des Umweltbundesamts in Berlin war 2018 in 57 Städten der Grenzwert für NO2 überschritten worden.
uh/ww (dpa, afp)