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Rumäniendeutsche freigekauft

18. April 2011

Während der kommunistischen Diktatur in Rumänien (1969-1989) sind über 225.000 Rumäniendeutsche nach Deutschland ausgewandert - das ist bekannt. Weniger bekannt ist, dass sich Bukarest die Ausreisen bezahlen ließ.

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Kommunistischer Staatschef Rumäniens Nicolae Ceausescu winkt (Archivfoto: AP)
Das Ceausescu-Regime ließ sich für die Ausreise bezahlenBild: AP

Verhandlungsführer der Bundesrepublik Deutschland in dieser Angelegenheit war Heinz-Günther Hüsch. Zwei Jahrzehnte nach dem Ende seiner Mission ist er mit seinem Wissen an die Öffentlichkeit gegangen. Hüsch, Rechtsanwalt, war zehn Jahre lang CDU-Abgeordneter im Landtag von Nordrhein-Westfalen, danach 16 Jahre im Deutschen Bundestag in Bonn.

Den Auftrag, mit Rumänien über die Familienzusammenführung zu verhandeln, erhielt Hüsch Anfang 1968. In Bonn regierte damals eine große Koalition aus CDU/CSU und SPD. Es folgten SPD/FDP- und CDU/CSU/FDP-Regierungen. Aber welche Couleur die Bonner Koalition auch hatte, Hüsch blieb bis zuletzt bundesdeutscher Verhandlungsführer mit Bukarest. Ein deutliches Zeichen dafür, dass seine Auftraggeber - ursprünglich das Bundesministerium für Vertriebene und Flüchtlinge, später das Bundesinnenministerium - mit seiner Tätigkeit zufrieden waren.

Verhandlungspartner Securitate-Offiziere

Heinz-Günther Hüsch sitzt hinter einem Schreibtisch (Foto: DW)
Heinz-Günther Hüsch verhandelte 20 Jahre für die BundesrepublikBild: DW

Mit seinen rumänischen Verhandlungspartnern hat er insgesamt sechs Ausreisevereinbarungen getroffen. Hüschs Verhandlungspartner waren immer Offiziere des rumänischen Geheimdienstes Securitate. Rumänien hat auf dieser Verhandlungsebene bestanden. Ebenso hat es darauf bestanden, dass die getroffenen Vereinbarungen streng geheim blieben. Sollte auch nur das kleinste Detail an die Öffentlichkeit gelangen, so die Drohung der rumänischen Seite, würde sie nicht nur die Gespräche mit Hüsch sofort stoppen, sondern auch die Ausreisen.

Rumänien legte großen Wert darauf, in den Vereinbarungen nicht als Vertragspartner zu gelten, weil es nicht zugeben wollte, dass es für die deutschen Aussiedler Geld erhielt. Deswegen sucht man in den Archiven vergebens Formulierungen wie "Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien" oder "Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Regierung Rumäniens". Stattdessen mussten die Vereinbarungen immer als Privat-Verträge verfasst werden, beispielsweise zwischen Hüsch und seinem jeweiligen rumänischen Verhandlungspartner. Manchmal wurden sie auch abstrakter formuliert - zwischen der deutschen und der rumänischen Seite. Wie sich Hüsch erinnert, lautete die Definition: "Jeder handelt für seine Seite. Die rumänische Seite legitimiert sich durch Ausreisen. Ich, Dr. Hüsch, legitimiere mich durch Zahlungen. Die Rumänen haben nie gefragt, wer bei mir dahintersteckt. Ich habe nie gefragt, wer auf der rumänischen Seite dahintersteckt."

Sechs Ausreisevereinbarungen

Zwei Männer schütteln sich die Hände (Foto: dpa)
Die Vereinbarungen wurden inoffiziell festgelegtBild: dpa

Seine erste schriftliche Vereinbarung mit der rumänischen Seite traf Hüsch im Frühjahr 1969. Sie wurde in der schwedischen Hauptstadt Stockholm unterzeichnet und war gewissermaßen der Probelauf für die nachfolgenden Vereinbarungen. Es wurde festgelegt, dass das Abkommen über ein Jahr läuft. Rumänien sollte mindestens 3000 Personen ausreisen lassen und von Deutschland für jeden Aussiedler einen bestimmten Pro-Kopf-Betrag erhalten. Entscheidend war die berufliche Qualifikation. Für Aussiedler mit abgeschlossenem Studium standen Rumänien 10.000 D-Mark zu, für Studierende 5000 D-Mark, für alle anderen Personen 1700 D-Mark.

Auf diese Vereinbarung folgte genau ein Jahr später eine zweite, die ebenfalls in Stockholm unterzeichnet wurde. Sie lief aber schon über vier Jahre. Außerdem konnten die Aussiedler fortan in fünf Berufskategorien eingestuft werden und nicht mehr nur in drei. Die zu zahlenden Beträge bewegten sich zwischen 1800 und 11.000 D-Mark pro Person. Alle nachfolgenden Abmachungen - wo auch immer sie unterzeichnet wurden, ob in Köln oder Bukarest - liefen über fünf Jahre und folgten dem Muster der ersten beiden. Es wurde also immer genau festgelegt, wie viele Ausreisen Rumänien genehmigt und wie viel Geld es für jeden einzelnen Aussiedler erhielt. Später erhielt Rumänien im Zuge der Familienzusammenführungen zusätzlich deutsche Kredite. Wenn es seine Verpflichtungen aus den Vereinbarungen mit Hüsch erfüllte, bekam es von Deutschland für diese Kredite Zinssubventionen.

Verzicht auf "Kategorisierung"

Deutsche Mark Scheine mit Münzen (Foto: Illuscope)
Für Jeden musste Geld fließenBild: Illuscope

Anfang 1978 wurde einiges geändert. Anlässlich des Bukarest-Besuchs des damaligen Bundeskanzlers Helmut Schmidt (SPD) ist es gelungen, von der Kategorisierung, also der Abrechnung nach beruflicher Qualifikation wegzukommen. Beide Seiten einigten sich auf einen einheitlichen Ablösebetrag von 4000 D-Mark pro Person. Später kletterte er auf 7800 D-Mark. In der letzten Fünf-Jahres-Vereinbarung von 1988 waren es 8950 D-Mark. Der Verzicht auf die Kategorien war deswegen so wichtig, weil die Einstufung in eine bestimmte Berufsgruppe immer wieder zu Streit geführt hatte. "Einen Landarbeiter, der hin und wieder einen Traktor fuhr, betrachteten die Rumänen schon als Facharbeiter", erinnert sich Hüsch.

Wie viel Geld Bukarest zwischen 1969 und 1989 von Bonn für deutsche Aussiedler erhalten hat, ist schwer zu sagen. Schätzungen gehen von einer Milliarde D-Mark aus. Hüsch lehnt es ab, sich über die Gesamtsumme zu äußern. "Ich habe es noch nie ausgerechnet", sagt er. "Aber selbst wenn ich es wüsste, würde ich es Ihnen nicht sagen."

Das Schmiergeldunwesen der 80er Jahre

Ebenso unklar ist, wie viel Schmiergeld für die Ausreise von Rumäniendeutschen geflossen ist. Vor allen Dingen in den 1980er Jahren hat das Schmiergeldunwesen erhebliche Ausmaße erreicht. Die wenigen Rumäniendeutschen, die sich zu diesem Thema äußern - allerdings nur bei ausgeschaltetem Mikrofon und wenn man ihnen verspricht, ihren Namen nicht preiszugeben - sprechen von Summen bis zu 8000 D-Mark pro Person. Die Schmiergelder wurden zusätzlich zu den offiziell vereinbarten Ablösebeträgen gezahlt. Weil aber sämtliche Profiteuere und fast alle Schmiergeldzahler hartnäckig schweigen, wird es wohl nie gelingen, dieses Kapitel jemals aufzuklären.

Autor: Ernst Meinhardt
Redaktion: Robert Schwartz