Schuldig, aber trotzdem freigesprochen
14. August 2014Nach dem Urteil des Landgerichts Regensburg gibt es keine Hinweise auf eine Geisteserkrankung Mollaths. Damit stellte die Vorsitzende Richterin Elke Escher fest, dass der Nürnberger zu Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß. Sie ordnete eine Entschädigung für die gesamte Zeit seiner Unterbringung an.
Das neue Urteil durfte nicht schlechter ausfallen
Gleichwohl hielt das Gericht ihn für schuldig, seine frühere Frau im Jahr 2001 misshandelt zu haben. Mollath durfte aber in dem Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden als in seinem ersten Prozess, in dem der wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden war. Deshalb konnte er jetzt den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber wegen attestierter Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen. Erst nach mehr als sieben Jahren kam er vor gut einem Jahr frei. Der Fall löste eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken aus.
Ehefrau der Intrige bezichtigt
Mollath hatte die Vorwürfe auch im Wiederaufnahmeverfahren zurückgewiesen und dagegen seine Ex-Frau bezichtigt, eine Intrige gegen ihn gesponnen zu haben. Sie habe Straftaten erfunden und ihm diese angehängt, "um mich kostengünstig zu entfernen", behauptete er. Er forderte wie seine Verteidigung einen Freispruch erster Klasse - also aus erwiesener Unschuld.
Die Staatsanwaltschaft glaubte indes nicht an ein Komplott der damaligen Ehefrau, das die Aufdeckung eines Schwarzgeldskandals durch Mollath verhindern sollte, in den sie als Bankangestellte angeblich verwickelt war.
uh/sti (dpa,afp)