Friedrich für NPD-Verbotsantrag
26. Februar 2013Die Bundesregierung will aller Voraussicht nach mit einem eigenen Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht - an der Seite der Länderkammer - für ein Verbot der rechtsextremen Partei kämpfen. "Ich gehe davon aus, dass wir keine andere Möglichkeit haben, als selber einen Antrag zu stellen", sagte Innenminister Hans-Peter Friedrich nach Angaben von Teilnehmern bei einer Sitzung der CSU-Landesgruppe in Berlin.
Durch den Verbotsantrag der Länder habe die NPD eine Bühne bekommen, um sich zu präsentieren, erklärte er. Dies habe er immer befürchtet. "Wir müssen nun auf dieser Bühne mitspielen." Der Minister machte deutlich, dass die Bundesregierung den Antrag der Länder mit aller Kraft unterstützen wolle. Bisher hatte sich Friedrich stets skeptisch zu den Erfolgsaussichten eines neuen Verfahrens geäußert.
Kabinett muss noch zustimmen
Offiziell ist für die Entscheidung ein Beschluss des Kabinetts nötig. Die FDP hält an ihren Bedenken gegen ein neues NPD-Verbotsverfahren fest und will für einen Antrag der Regierung vorerst kein grünes Licht geben. "Es gibt keine abschließende Haltung der Bundesregierung", sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in Berlin.
Wie sich der Bundestag verhalten wird, ist noch offen. Auch viele Abgeordnete stehen einem Verfahren kritisch gegenüber.
Merkel soll Signal gegeben haben
CDU-Chefin Angela Merkel hat nach Angaben aus der Union bereits in der vergangenen Woche signalisiert, dass die Regierung aus ihrer Sicht neben dem Bundesrat einen gesonderten Verbotsantrag in Karlsruhe stellen sollte. Am Rande ihres Türkei-Besuches sagte die Kanzlerin dazu am Montag, eine Entscheidung sei noch nicht gefallen. Das werde bis Ende März passieren. Zu ihrer persönlichen Haltung äußerte sich die CDU-Chefin nicht.
Bislang hatte sich Merkel stets skeptisch geäußert. Nun habe sie erklärt, die Regierung dürfe den Bundesrat nicht alleine marschieren lassen, zitiert der Berliner "Tagesspiegel" Fraktionsmitglieder, die namentlich nicht genannt werden wollten. Außerdem soll die Kanzlerin darauf verwiesen haben, dass die Länderkammer belastendes Material gegen die NPD nutzen werde, das zu mehr als der Hälfte vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stammt. Das BfV hatte die Materialsammlung im vergangenen Jahr erstellt. Fragen des Bundesverfassungsgerichts zu Details, die das Bundesamt präsentiert hat, könnten die Länder nicht beantworten, laute Merkels Argumentation, schreibt der "Tagesspiegel" weiter. Auch wolle die Kanzlerin verhindern, dass SPD, Grüne und Linkspartei der Regierung im Wahlkampf vorhielten, sie schütze durch ihr Zögern die rechtsradikale Partei vor einem Verbot.
Der Bundesrat hatte Mitte Dezember einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren beschlossen. Beim ersten Verfahren hatten 2001 die damalige rot-grüne Bundesregierung sowie Bundestag und Bundesrat den Antrag in Karlsruhe gestellt, die Verfassungswidrigkeit der NPD feststellen zu lassen, um ein Verbot der rechtsextremen Partei zu erreichen. Der Anlauf scheiterte 2003, weil die NPD-Führung massiv mit Agenten des deutschen Verfassungsschutzes unterwandert war.
se/sti (rtr, dpa, afp)