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Demonstranten müssen draußen bleiben

1. Juni 2007

Nach der Einschränkung des Versammlungsrechts wollen die G8-Gegner Verfassungsbeschwerde einlegen. Das Oberverwaltungsgerichts Greifswald hatte die geplante Sicherheitszone für rechtmäßig erklärt.

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Sicherheitszaun mit Polizeipferden (Foto: AP)
Demonstranten müssen draußen bleibenBild: AP

Die Bestätigung des Demonstrationsverbots vom Oberverwaltungsgericht ist bei den Veranstaltern der geplanten Kundgebungen auf scharfe Kritik gestoßen. "Dies ist ein schwerer Rückschlag für den friedlichen Protest im G8-Umfeld und ein schwarzer Tag für die Versammlungsfreiheit in Deutschland", sagte der Anwalt der Organisatoren eines für den 7. Juni geplanten Sternmarsches nach Heiligendamm am Freitag (1.6.07). Man wolle nun prüfen, ob ein Eilantrag wegen Grundrechtsverletzung vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt werde.

Das Oberverwaltungsgericht hatte in seiner Entscheidung die örtlichen Gegebenheiten als wesentlichen Grund für die Einschränkung genannt. Statt der bisher geplanten 200 Meter müssen die Demonstranten nun eine Sicherheitszone von fünf bis zehn Kilometern in Kauf nehmen. Planer befürchten, dass Kritiker die beiden einzigen Zufahrtswege zum Ostseebad blockieren könnten.

Verletzung der Grundrechte?

Stacheldraht am Strand von Heiligendamm (Foto: AP)
Stacheldraht wie im Krieg - Sicherheitsvorkehrungen in HeiligendammBild: AP

Innenminister von Bund und Ländern hatten die Sicherheitsmaßnahmen rund um den Tagungsort bei einer Konferenz gerechtfertigt. Der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm von der CDU nannte die Gerichtsentscheidung richtig. Anlässlich des G8-Gipfels wollten bis zu 100.000 Menschen demonstrieren, sagte Schönbohm in einem Fernsehinterview. Auch mit dem vorgeschriebenen Abstand werde der Protest unüberhörbar und unübersehbar.

Sicherheitsmaßnahmen in der Kritik

Demonstranten mit Polizisten (Foto:dpa)
Angst vor gewaltbereiten DemonstrantenBild: picture-alliance/dpa

Ein Demonstrationsverbot direkt am Zaun um den Tagungsort verstößt nach Ansicht des Zivilrechtlers Uwe Wesel gegen die Versammlungsfreiheit. "Ich rechne damit, dass das Bundesverfassungsgericht das wieder kippt", sagte der eremitierte Professor der Freien Universität Berlin. Es könne nicht sein, dass der Protest von den Adressaten wegen der großen Entfernung nicht wahrgenommen werden könne. Auch Angst vor gewaltbereiten Gipfelgegnern sei kein Argument.

Die Sicherheitsmaßnahmen rund um den G8-Gipfel geraten Umfragen zufolge immer mehr in die Kritik der Bevölkerung. 47 Prozent der Befragten sind laut einer Umfrage des Zweiten Deutschen Fernsehens der Meinung, dass zu viele Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Am so genannten "Bomobodrom" - einem großen Truppenübungsplatz in Nordbrandenburg - haben unterdessen weitere Demonstrationen gegen den Gipfel begonnen. Die etwa 150 Demonstranten wollen in zwei Protestmärschen auf das Übungsgelände der Bundeswehr vordringen. (mb)