BND: Gezielter Kontrollverlust
7. Juli 2016Aller guten Dinge sind drei, heißt es im Volksmund. Träfe diese Weisheit auf die drei (!) deutschen Nachrichtendienste zu, dürfte es kaum Klagen über sie geben. Denn dem Bundesnachrichtendienst (BND), dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) stehen drei Organe des Bundestages gegenüber: Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr), die G10-Kommission für die Genehmigung von Abhörmaßnahmen und das Vertrauensgremium für die Bewilligung der Geheimdienst-Etats. Trotz dieser Aufgabenteilung soll es nun eine vierte Kontroll-Instanz geben. Sie ist Teil der Gesetzesreformen für BND und PKGr, die am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages stehen.
Auslöser der geplanten Reformen war die seit 2013 schwelende Affäre um den US-Geheimdienst National Security Agency (NSA), in die auch der BND verstrickt ist. Dessen langjähriger Präsident Gerhard Schindler wurde am 1. Juli vorzeitig in den Ruhestand geschickt. Sein Nachfolger heißt Bruno Kahl, ist ein langjähriger Weggefährte von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und hat keinerlei Geheimdienst-Erfahrung. Allein diese Umstände wecken den Argwohn der oppositionellen Grünen und Linken im Bundestag. Sie fühlen sich von der Regierung seit Jahren hinters Licht geführt, wenn es um das Gebaren insbesondere von BND und BfV geht.
Opposition spricht von Legalisierung der systematischen Ausspähung
Deren Rolle im NSA-Skandal einerseits und jenen um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) andererseits ist Gegenstand mehrerer Parlamentarischer Untersuchungsausschüsse. Dass es die auch noch gibt, ist Folge des fehlenden Vertrauens gegenüber der Exekutive. Für den Auslandsgeheimdienst BND ist das Kanzleramt zuständig, für den Inlandsgeheimdienst BfV das Innenministerium.
Beide Behörden sind unverzichtbar, wenn es um die Abwehr terroristischer und verfassungsfeindlicher Gefahren geht. Das bezweifelt auch in der Opposition niemand. Trotzdem hält sie den vom Kanzleramt vorgelegten BND-Gesetzentwurf für ein Ablenkungsmanöver. Denn damit wird aus ihrer Sicht die im Zuge der NSA-Affäre offenkundig gewordene systematische Ausspähung der Telekommunikation legalisiert. Das Regierungslager hingegen gibt sich überzeugt, die Grundrechte von Deutschen künftig garantieren zu können. Dass die im Rahmen der NSA/BND-Kooperation massiv verletzt wurden, ist unstrittig.
Deutsche Staatsbürger sind künftig geschützt - theoretisch jedenfalls
Künftig soll ein Gremium aus Richtern und Staatsanwälten des Bundes darüber wachen, dass bei der sogenannten "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung" des BND alles korrekt abläuft. Mit dieser kryptischen Bezeichnung ist das Abhören, Speichern und Auswerten der Telekommunikation zwischen Ausländern im Ausland gemeint. Was theoretisch plausibel klingt, kann praktisch nicht garantiert werden. Das belegen zahlreiche Fälle von abgehörten EU-Institutionen und global tätigen Unternehmen. Dabei gerieten auch Deutsche ins Visier. Ob gezielt oder zufällig, sei dahingestellt.
Künftig soll das Ausspähen deutscher Staatsbürger und inländischer juristischer Personen ausdrücklich verboten sein. Auch Wirtschaftsspionage ist tabu. Bürger und Einrichtungen aller anderen EU-Staaten hingegen dürfen mit Zustimmung des noch zu schaffenden Gremiums unter bestimmten Voraussetzungen gezielt erfasst werden. Dazu zählen die Abwehr von "Gefahren für die innere und äußere Sicherheit" der Bundesrepublik Deutschland, ihre "Handlungsfähigkeit" sowie "sonstige Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung". Was darunter konkret zu verstehen ist, darüber verständigt sich von Fall zu Fall das Kanzleramt mit der BND-Spitze.
Die G10-Kommission hat beim BND bald nichts mehr zu melden
Bislang ist die sogenannte G10-Kommission des Bundestages für die Genehmigung von Abhörmaßnahmen aller Geheimdienste zuständig - und damit für die Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses. Dieses Grundrecht ist in Artikel 10 des Grundgesetzes garantiert. Davon ist der Name der Kommission abgeleitet. Den Vorsitz können nur Personen mit der Befähigung zum Richteramt übernehmen. Unter den weiteren Mitgliedern können auch aktive oder ehemalige Abgeordnete sein. Sie alle werden nach Anhörung der Bundesregierung vom Parlamentarischen Kontrollgremium in die G10-Kommission berufen.
Der Bundestag hat also vergleichsweise viele Einflussmöglichkeiten, wenn es um Eingriffe in die Privatsphäre geht. Das wird sich mit dem neuen BND-Gesetz ändern, weil die G10-Kommission ihre Zuständigkeit verliert. Außerdem werden die Mitglieder des dann zuständigen Gremiums vom Bundeskabinett berufen. Die Auserwählten müssen vom Präsidenten des Bundesgerichtshofs und der Generalbundesanwalt vorgeschlagen sein.
Kurze Leine? Lange Leine? Keine Leine!
Faktisch läuft das Ganze auf weniger Mitsprache des Parlaments beim BND hinaus, während der Einfluss von Exekutive und Judikative gestärkt wird. Befürworter einer umfassenden Kontrolle des Auslandsgeheimdienstes werden das bedauern. Kanzleramtschef Peter Altmaier hingegen ist zufrieden: "Ein Hund, der an die Leine gelegt wird, kann seinen Aufgaben nicht nachgehen", sagte der Christdemokrat bei der Amtseinführung des neuen BND-Präsidenten Bruno Kahl am vergangenen Mittwoch.
Die Opposition wird sich durch Altmaiers flotten Spruch in ihrer Skepsis bestätigt fühlen. André Hahn (Linke), Mitglied im NSA-Untersuchungsausschuss und stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, kommentiert die Personalie so: Bruno Kahl sei Wolfgang Schäubles "langer Arm" in den BND. Der frühere Innen- und amtierende Finanzminister soll sich bei der Neubesetzung für seinen langjährigen engen Vertrauten stark gemacht haben.