Geldstrafe wegen Vermietung nur "an Deutsche"
10. Dezember 2019Deutliche Worte des Richters: "Schlichtweg nicht hinnehmbar" sei die von einem Vermieter per Inserat betriebene "offene Benachteiligung von Ausländern". Das Amtsgericht Augsburg verpflichtete einen Vermieter, 1000 Euro Entschädigung zu zahlen. Das Geld erhält ein aus Burkina Faso stammender Mann, der in München lebt und seinen Angaben zufolge nach Augsburg ziehen möchte.
Das Gericht entschied zudem, dass der Vermieter nicht noch einmal ein Inserat mit einer Formulierung aufgeben dürfe, wonach er nur "an Deutsche" vermiete. Ansonsten droht dem Eigentümer ein hohes Ordnungsgeld.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beklagte den Kläger wegen seiner Rasse oder ethnischen Herkunft benachteiligte, indem er sämtliche "Nicht-Deutsche" von der Vermietung ausschloss. Das Gericht gab damit der Klage des Wohungsbewerbers vollständig statt. Der Interessent hatte in dem Prozess berichtet, dass bereits das erste Telefonat von dem Vermieter beendet wurde, als klar war, dass er einen Migrationshintergrund habe.
Wie das Gericht weiter erklärte, ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf den Fall anwendbar, da der Beklagte durch die Anzeige aus dem rein privaten Bereich herausgetreten ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
"Verbrechen werden von Menschen begangen"
Der Wohnungseigentümer hatte eingeräumt, dass er nur an deutsche Staatsangehörige vermieten wolle. Der 81-Jährige begründete dies damit, dass er in seinem Haus einmal Ärger mit einem angeblich türkischen Drogendealer gehabt habe. "Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen", sagte der Richter dazu.
In der Vergangenheit hatten schon andere Gerichte Ausländern Schadenersatz zugesprochen, wenn sie bei Wohnungsvermietungen wegen ihrer Herkunft abgewiesen worden waren. Nach Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes fühlen sich etwa 70 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund bei der Wohnungssuche diskriminiert.
stu/AR (dpa, kna)