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Gericht entscheidet über Niki-Beschwerde

3. Januar 2018

Gerichtsort Berlin oder doch Wien? Eine Entscheidung über die Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren der österreichischen Air-Berlin-Tochter Niki soll am Donnerstag fallen.

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Fluglinie Niki
Bild: picture-alliance/dpa/APA/G. Hochmuth

Die Beschwerde eines Gläubigers gegen den Insolvenzort sei eingegangen, erklärte das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am Mittwoch. Dieser argumentiere, die Fluggesellschaft Niki sei nach österreichischem Recht gegründet und habe nach den Statuten ihren Sitz in Wien. Also müsste das Insolvenzverfahren auch in Österreich stattfinden und nicht in Deutschland. Das Amtsgericht werde voraussichtlich am Donnerstag entscheiden, ob es die Beschwerde anerkenne und seinen eigenen Beschluss aufhebe oder ob es bei seiner Entscheidung von Mitte Dezember bleibe und die Beschwerde dem Landgericht Berlin vorlege.

"Sollte dieser Beschwerde stattgegeben und ein neues Insolvenzverfahren eröffnet werden, ist der Aufkauf von Niki hinfällig", sagte Christoph Möller, Sprecher des Insolvenzverwalters Lucas Flöther, der Nachrichtenagentur AFP. Dann seien die Kaufverträge nicht mehr gültig und müssten neu verhandelt werden. Sollte das Gericht die Beschwerde ablehnen, werde sich das Landgericht Berlin damit beschäftigen.

Niki war zunächst nicht pleite

Niki ist eine Tochterfirma der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin und war zunächst nicht pleite. Eigentlich wollte die Lufthansa den Ferienflieger übernehmen, trat dann aber wegen kartellrechtlicher Bedenken der EU-Wettbewerbskommission von der Kaufabsicht zurück. Daraufhin meldete auch Niki Mitte Dezember Insolvenz an.

In der vergangenen Woche dann wurde bekannt, dass Niki zu großen Teilen an den British-Airways-Mutterkonzern IAG verkauft werden soll. Erwerben will IAG die Fluglinie für die spanische Tochter, den Billigflieger Vueling, für 36,5 Millionen Euro.

EU weist Kritik zurück

Unterdessen hat die Europäische Kommission Kritik an der geplanten Übernahme von Niki durch IAG als "unbegründet" zurückgewiesen. Die Insolvenzverwalter von Niki hätten eine Reihe von Angeboten erhalten, und sich in einem unabhängigen Prozess nun für IAG entschieden, sagte eine Sprecherin der Kommission.  Zuvor hatte die Lufthansa bereits eine Übernahme von Niki ausgehandelt, den Kauf wegen Bedenken der EU-Wettbewerbshüter dann aber abgesagt.

Am Montag hatte der CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach der Kommission vorgeworfen, den Abbruch der Gespräche durch Lufthansa provoziert zu haben, "um einem bestimmten Investor eine Übernahme zum Schnäppchenpreis zu ermöglichen".

"Die EU-Wettbewerbsbehörde hat einen Interessenten vergrault, der bereit war, für Niki rund 200 Millionen Euro zu zahlen. Nun wird die Fluggesellschaft für die lächerliche Summe von 20 Millionen Euro an die britische Holding IAG verscherbelt", sagte Michelbach weiter.  Lufthansa wollte für die österreichische Air-Berlin-Tochter Niki nach früheren Angaben 190 Millionen Euro zahlen. Der Bund hat bisher erst einen Teil seines Überbrückungskredits von 150 Millionen Euro für die insolvente Air Berlin zurück erhalten.

ul/hb (rtr, afp, dpa)