1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Gericht: Kein Rückgaberecht für VW-Käufer

16. März 2016

Die juristische Schlacht um die Folgen des Abgas-Skandals bei VW nimmt Fahrt auf. Ein erstes Gerichtsurteil zum Rückgaberecht könnte den Konzern stärken. Aber es gibt neuen Stress an anderen Fronten.

https://p.dw.com/p/1IE3h
VW Logo
Bild: Getty Images/AFP/M. Ngan

Enttäuschte VW-Kunden in Deutschland können ihre vom Abgas-Skandal betroffenen Autos laut einer Gerichtsentscheidung nicht zurückgeben. Bei der geplanten Umrüstung der Dieselmotoren kommt es aber zu weiteren Verzögerungen - und auf weiteren rechtlichen Baustellen nimmt der Druck auf Volkswagen zu. Das Landgericht Bochum wies am Mittwoch im bundesweit ersten Prozess dieser Art die Klage eines VW-Fahrers zurück. Dieser darf wegen der Abgas-Manipulationen sein Auto nicht an den Händler zurückgegeben. Der Mangel sei nur gering und vergleichsweise günstig zu beheben, argumentierten die Richter.

Die Entscheidung war nach entsprechenden Äußerungen des Gerichts vor zwei Wochen bereits so erwartet worden. Die Beseitigung des Mangels liege unter der Bagatellgrenze von einem Prozent des Kaufpreises. Eine erhebliche Pflichtverletzung von VW liege nicht vor, es gebe kein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Anwalt des Klägers kündigte aber an, in Berufung gehen zu wollen. Mehrere Kanzleien wiesen darauf hin, dass der Bochumer Beschluss aus ihrer Sicht noch keine Richtungsentscheidung darstellt.

Rückrufplan verzögert sich

Volkswagen hat für die verschiedenen Dieselmotoren, deren Abgaswerte für Tests manipuliert worden waren, einen Rückrufplan erarbeitet. Weil das für die Genehmigung zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) diesen noch nicht komplett abgesegnet hat, verzögert sich der Start der ersten großen Rückruf-Welle mit dem Passat jedoch. Die technische Prüfung laufe noch, sagte ein KBA-Sprecher. Er wies zugleich einen Bericht der "Bild"-Zeitung zurück, wonach es nicht sicher sei, ob der Motor nach der Umrüstung die Schadstoffnorm Euro 5 erfülle. Laut VW ist der Zeitpunkt des Rückrufbeginns derzeit offen. Ursprünglich sollte er beim 2,0-Liter-Antrieb Ende Februar anlaufen.

Im Januar war mit rund 8500 Fahrzeugen des VW Amarok der Startschuss gefallen, aber angesichts der kleinen Zahl noch im Mini-Maßstab. Insgesamt sind deutschlandweit rund 2,5 Millionen Dieselautos aus dem VW-Konzern vom Rückruf betroffen. Meist genügt ein Software-Update, bei den 1,6-Liter-Motoren muss auch ein neues Bauteil her.

Immer mehr juristische Fronten

Gleichzeitig mehren sich die juristischen Fronten für die Wolfsburger weiter. Auch der US-Staranwalt Michael Hausfeld kündigte nun an, in Deutschland gegen den Autobauer vorgehen zu wollen. In einem Schreiben an Volkswagen fordert Hausfelds Kanzlei ein Treffen mit der Spitze des Unternehmens innerhalb der kommenden zwei Wochen. VW müsse im Abgas-Skandal alle Fakten auf den Tisch legen, heißt es in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Zuvor hatten "Handelsblatt" und "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet. Hausfeld ist auf Sammelklagen spezialisiert, er spielte im Verfahren um die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter eine wichtige Rolle.

Vor kurzem hatte zudem eine Gruppe von Profi-Anlegern am Landgericht Braunschweig eine Klage auf 3,255 Milliarden Euro Schadenersatz wegen Verlusten beim Aktienkurs gegen VW eingereicht. Hier geht es um den Vorwurf, VW habe im September 2015 zu spät über Probleme berichtet.

Die IG Metall mahnte, der Abgas-Skandal dürfe nicht als Grund für ein niedrigeres Ergebnis bei den ab Ende April anstehenden Verhandlungen zum VW-Haustarif herhalten. "Wir sehen überhaupt keinen Auslöser, beim Abschluss wegen 'Dieselgate' zurückzustecken", sagte der zuständige Bezirksleiter Hartmut Meine der dpa in Hannover. Die Gewerkschaft will für die 120.000 Beschäftigten im VW-Haustarif fünf Prozent mehr Geld - so wie in der Metall-Flächentarifrunde.

ul/zdh (dpa)