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Gericht stellt Befangenheitsantrag zurück

Udo Bauer6. Mai 2013

Im NSU-Prozess will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt über den Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Zschäpe gegen den Vorsitzenden Richter entscheiden. Zschäpe hatte den Antrag nach Angaben ider Verteidigung mit einseitigen Sicherheitskontrollen begründet. Journalisten aus aller Welt, türkische Regierungsvertreter und die Familien der Opfer beobachten das Verfahren.

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