Gericht verbietet Japan den Walfang
31. März 2014Das Urteil kommt zu dem Schluss, dass der japanische Walfang nicht wissenschaftlichen Zwecken dient. Die australische Regierung hatte im Jahr 2010 vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) geklagt.
In dem Urteil, das vom Vorsitzenden Richter Peter Tomka verlesen wurde, schloss sich das höchste UN-Gericht im wesentlichen der Argumentation Australiens an. Im Rahmen des Forschungsprogramms JARPA II seien seit 2005 rund 3.600 Zwergwale getötet worden, begründete er das Urteil. Diese Zahl stehe nicht im Verhältnis zu den geringen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die das Programm hervorgebracht habe.Die Regierung in Canberra wirft Tokio vor, unter dem Deckmantel der wissenschaftlichen Forschung kommerziellen Walfang zu betreiben. Nach ihren Angaben töteten japanische Walfänger seit 1988 insgesamt mehr als 10.000 der Meeressäuger.
Die Tiere landen auf dem Teller
Die japanische Regierung hält daran fest, dass die Tiere zu Forschungszwecken getötet werden. Allerdings macht sie keinen Hehl daraus, dass das Fleisch getöteter Wale in Japan auch verzehrt wird. Die Internationale Walfang-Kommission hatte 1986 den kommerziellen Walfang verboten.
Tierschützer begrüßten das Urteil. Der WWF sprach von einer "Sternstunde für den weltweiten Walschutz". Greenpeace erklärte: "Jeder weitere Versuch der japanischen Regierung, das Walfangmoratorium zu umgehen, wäre unethisch, unzeitgemäß und unwirtschaftlich." Nach Angaben der Umweltschutzorganisation Sea Shepherd wäre ein komplettes Verbot des japanischen Walfangs in der Antarktis entscheidend für das Überleben der Wale in der Region.
Neben Japan bekennen sich auch Norwegen und Island zur Jagd auf die Meeressäuger. Sie betreiben ungeachtet des Moratoriums kommerziellen Walfang und berufen sich dabei auf ihre Traditionen.
mm/nis (afp, rtr, ape)