Versammlungsverbot ist rechtswidrig
28. August 2015Die Allgemeinverfügung zum Demonstrationsverbot in der sächsischen Stadt Heidenau ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Dresden rechtswidrig. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Eilentscheidung des Gerichts hervor. Die Richter gaben damit einem Eilantrag eines Klägers statt, der an einer der geplanten Kundgebungen teilnehmen wollte.
Im Gegenzug zu den rechten Aufmärschen wollte das Bündnis "Dresden Nazifrei" an diesem Freitag ein großes Willkommensfest für Asylbewerber feiern. Zugleich war eine Kundgebung rechter Gruppen angekündigt. Die Polizei sah sich außerstande, die Sicherheit zu garantieren. Daher will das zuständige Landratsamt an dem Versammlungsverbot festhalten und legte beim sächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss ein. Mit einer Entscheidung wird am frühen Abend gerechnet.
Heftige Kritik
Mehrere Politiker vor allem der Grünen und der Linkpartei kritisierten das Versammlungsverbot. Der Bundesvorsitzende der Grünen, Cem Özdemir, kündigte an, ungeachtet des Verbots nach Heidenau zu reisen: "Das geht nicht, dass wir jetzt vier Tage lang die Demokratie außer Kraft setzen, weil die sächsische Staatsregierung überfordert ist. Ich fahre dahin und fordere alle auf, die heute nichts Dringendes zu tun zu haben, mitzukommen."
Jetzt begrüßte Özdemir den Gerichtsbeschluss:
Ähnlich äußerte sich die SPD-Politikerin Elke Ferner:
In der vergangenen Woche hatten sowohl Kanzlerin Angela Merkel als auch SPD-Chef Sigmar Gabriel die nahe Dresden gelegene Stadt besucht und den Flüchtlingen ihre Solidarität ausgesprochen. Gabriel hatte die rechtsgerichteten Demonstranten dabei als "Pack" bezeichnet. Daraufhin gab es Bombendrohungen gegen die SPD-Parteizentrale.
mm/pg (dpa/afp)