Angriff von Kundus 2009 Thema in Straßburg
26. Februar 2020Gut zehn Jahre nach dem NATO-Luftangriff im afghanischen Kundus mit zahlreichen Toten hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg an diesem Mittwoch mit dem Fall befasst. Bei der Verhandlung vor der Großen Kammer ging es um die Klage des Afghanen Abdul Hanan gegen Deutschland. Er wirft der Bundeswehr eine Menschenrechtsverletzung vor.
Kläger vor deutschen Gerichten gescheitert
Laut Hanans Anwalt Karim Popal soll das Gericht klären, ob im Fall der vom damaligen Oberst Georg Klein veranlassten Attacke in der Nacht zum 4. September 2009 "die europäische Menschenrechtskonvention Anwendung findet und ob sie von der Bundeswehr berücksichtigt worden ist oder nicht". Hanan hatte bei dem Luftangriff zwei Söhne im Alter von acht und zwölf Jahren verloren. Hanan sowie weitere Hinterbliebene waren mit Entschädigungsklagen vor deutschen Gerichten gescheitert. Ermittlungen gegen Klein wurden eingestellt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte geurteilt, dass das deutsche Amtshaftungsrecht nicht auf Auslandseinsätze der Bundeswehr anwendbar sei.
Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Almut Wittling-Vogel, äußerte bei der Verhandlung vor der Großen Kammer des Gerichts Verständnis für das "tiefe Leid" des Familienvaters. Die Bundesregierung beruft sich nach den Worten von Anwältin Heike Krieger aber darauf, dass der Angriff nicht unter deutscher Jurisdiktion erfolgte, "da der Angriff im Namen der Vereinten Nationen ausgeführt wurde".
Der Anwalt von Kläger Hanan verwies dagegen darauf, dass es "eine Reihe verbindlicher Anweisungen" des deutschen Oberst für den Luftangriff gegeben habe, die ohne jede UN-Kontrolle erfolgt seien. Dies sei ein Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention, argumentierte er.
Lastwagen als rollende Bomben?
Klein hatte als Kommandeur in Kundus das Bombardement auf zwei mit Kerosin gefüllte Tanklaster veranlasst. Hintergrund war die Kaperung der Laster durch Taliban-Kämpfer nahe dem deutschen Feldlager in Kundus. Klein befürchtete, dass die Lastwagen als rollende Bomben gegen das Lager eingesetzt werden könnten. Auf Anforderung der Bundeswehr griffen US-Kampfflugzeuge die Tanklaster an. In deren Umkreis hielten sich jedoch zahlreiche Zivilisten auf.
Genaue Opferzahl bis heute unbekannt
Unterschiedlichen Angaben zufolge wurden bei dem Luftangriff 14 bis 142 Menschen getötet, darunter 14 bis 113 Zivilisten. Die Bundeswehr gab die Zahl der Opfer mit 91 Toten und elf Verletzten an. Der EGMR betonte, die genaue Zahl der Todesopfer sei nicht bekannt.
Aus Popal vorliegenden Protokollen der Piloten geht hervor, dass diese angesichts der vielen Menschen im Umkreis der Tanklaster den Befehl des deutschen Oberst zu bombardieren, in Frage stellten. Zudem ist nach Popals Recherchen "kein einziger" Taliban unter den Toten gewesen. Deutschland leistete freiwillige Einmalzahlungen in Höhe von damals 5000 Dollar pro Familie. Das kam laut Popal wegen der in Afghanistan grassierenden Korruption jedoch nicht bei allen Betroffenen an. Hilfsprojekte wie ein Waisenhaus seien von privaten Spendern finanziert worden.
Fall löste Regierungskrise in Berlin aus
Der Luftangriff hatte nach anfänglichen Beschwichtigungsversuchen der Bundesregierung zu einer Regierungskrise geführt. Der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung hatte den Angriff zunächst verteidigt. Ende November 2009 trat er nach dem Vorwurf der Vertuschung von brisanten Informationen zu dem Angriff von seinem neuen Amt als Arbeitsminister zurück.
sti/uh (afp, dpa)