VW-Kunden lassen sich auf Vergleich ein
27. März 2020Der außergerichtliche Vergleich zwischen dem Automobilkonzern Volkswagen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stößt bei den geschädigten Autofahrern auf großes Interesse: Bereits rund drei Viertel der an einer Sammelklage beteiligten Kunden hat binnen einer Woche das Angebot angenommen.
Insgesamt steht der Vergleich laut Schätzungen beider Seiten rund 262.000 Verbraucherinnen und Verbrauchern offen. Das Online-Portal von VW, in dem sie ihre Ansprüche geltend machen können, zählt laut Konzernangaben bereits knapp 200.000 Registrierungen. Fast 140.000 von ihnen haben demnach bereits die erforderlichen Unterlagen hochgeladen. Bis zum 20. April will der Wolfsburger Autobauer alle Einreichungen bearbeiten. "Wir freuen uns, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher die vom vzbv ausgehandelten Vergleichszahlungen attraktiv finden und den Dieselskandal so für sich nun endlich abschließen können", sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller.
830 Millionen Euro
Insgesamt will der Konzern Entschädigungen in Höhe von 830 Millionen Euro ausschütten. Die Höhe der einzelnen Überweisungen hängt von Modell und Baujahr der betroffenen Pkw ab: Kunden erhalten jeweils zwischen 1350 und 6257 Euro.
Damit sollen Wertverluste kompensiert werden, die Käufer von Diesel-Pkw wegen des Abgas-Betrugsskandals hinnehmen mussten. Ab 2015 wurde bekannt, wie VW und andere Autobauer systematisch die Abgas-Messwerte ihrer Dieselmotoren gefälscht hatten, die in Wahrheit jedoch häufig Stickoxid-Grenzwerte überschritten.
Vergleich annehmen oder weiter klagen?
Bei dem im Februar außergerichtlich beigelegten Rechtsstreit handelt es sich um die erste Musterfeststellungsklage überhaupt. Die Bundesregierung hatte das Instrument als Reaktion auf den Abgasskandal neu geschaffen, damit betrogene Kunden entschädigt werden können, ohne selbst vor Gericht ziehen zu müssen. Formell reichen dabei Verbände aus dem Verbraucher- und Umweltschutzbereich die Klage ein, einzelne Bürger können sich als Geschädigte registrieren.
Den an der Klage beteiligten Kunden, die dem Vergleich bislang nicht zugestimmt haben, bleibt noch ein zweiter Weg: Wenn ihnen das Angebot von VW nicht ausreicht, können sie auch einzeln weiter klagen. Ob auf diesem Weg noch höhere Entschädigungen möglich sind, wird sich ab dem 5. Mai zeigen, wenn der Bundesgerichtshof erstmals eine Einzelklage verhandelt.
ehl/kle (dpa, afp)