Girokonto für jedermann
15. Januar 2016Banken sollen künftig niemanden mehr abweisen können, der ein einfaches Girokonto eröffnen will. Nach dem Regierungsentwurf sollen alle deutschen Banken verpflichtet werden, künftig auch Obdachlose und Asylbewerber als Kunden zu akzeptieren.
Das neue Zahlungskontengesetz, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, sieht die Einführung eines sogenannten Basiskontos für alle vor. Dieses einfache Girokonto auf Guthabenbasis soll künftig jeder eröffnen können, der sich legal in der Europäischen Union (EU) aufhält - und zwar bei einer Bank seiner Wahl. Über das Basiskonto sollen Verbraucher alle grundlegenden Zahlungsdienste nutzen können.
Millionen Menschen betroffen
Nach Darstellung des Finanzministeriums würden rund eine Million Menschen von dem Basiskonto profitieren. Verbraucherzentralen schätzen die Zahl deutlich höher und gehen von bis zu drei Millionen Menschen aus, die bisher keinen Zugang zu einem Girokonto haben.
Seit 1995 gibt es für die Einrichtung von "Jedermann-Konten" in Deutschland eine Selbstverpflichtung der Banken. Die Regierung war mit der Umsetzung aber unzufrieden. Bisher wurden Wohnungslose und Asylbewerber nur von einigen Sparkassen und Volksbanken als Kunden akzeptiert.
Kontogebühren umstritten
Nach den Koalitionsplänen müssen Banken Konto-Gebühren künftig so veröffentlichen, dass auch Verbraucher ohne Fachkenntnisse problemlos verschiedene Angebote vergleichen können. Dazu sollen auch Vergleichs-Websites bereitgestellt werden, die von staatlicher Seite ein Zertifikat erhalten. Ferner sollen Verbraucher leichter ihre Konten wechseln können.
Laut Gesetzentwurf soll der Inhaber des Basiskontos eine Bankkarte erhalten, er darf Geld abheben und überweisen. Er kann aber nicht sein Konto überziehen.
Dass eine Gebührenfreiheit oder zumindest eine Deckelung der Gebühren im Gesetzentwurf nicht vorgesehen ist, stößt bei einigen Politikern auf Kritik. Ein Basiskonto müsse kostenfrei sein - darüber solle vor der Verabschiedung des Gesetzes noch Einigkeit hergestellt werden, so die Forderung. Das Gesetz soll im Juni 2016 in Krafttreten.
Kritik der Banken
Bei einigen Banken stößt das Gesetzesvorhaben allerdings auf wenig Begeisterung. Sie verweisen auf internationale Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche, die eine eindeutige Identifizierung von Bankkunden verlangten.
Zugleich hat der Gesetzgeber einige Ausnahmeregelungen zum Schutz der Geldinstitute vorgesehen, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte. So darf eine Bank die Kontoeröffnung verweigern, wenn der Antragsteller bereits anderswo in Deutschland ein Konto hat oder wenn er sich gegenüber dieser Bank strafbar gemacht hat - zum Beispiel durch Finanzbetrug. Ein weiterer möglicher Ablehnungsgrund sind größere Zahlungsrückstände.