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Schwere Einigung

29. Oktober 2008

Drei Jahre und 125 Millionen US-Dollar waren nötig, damit Google die US-Verlage zu einer Einigung im Streit um die Digitalisierung von Büchern im Internet überzeugen konnte. Die Einigung gilt aber nur für die USA.

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Google - bald auch Bücherhandel übers NetzBild: AP

Der Internet-Konzern Google hat mit der Zahlung von 125 Millionen Dollar den mehrjährigen Streit mit US-Verlegern um sein Projekt der Buch-Suche beigelegt. Die Vereinbarung mit US-Verlegerverband Association of American Publishers und dem US - Schriftstellerverband Authors Guild wurde am Dienstag (29.10.2008) verkündet. Demnach darf Google jetzt offiziell Millionen von Büchern, die bereits eingescannt wurden, auch nutzen.

Der Internetkonzern hatte bereits drei Jahren damit begonnen, Bücher zu digitalisieren und im Web zur Verfügung zu stellen, ohne eine entsprechende Erlaubnis einzuholen. Dies würde gegen das Urheberrecht verstoßen, meinten die Verlage - und verklagten Google. Somit begann 2005 der Rechtsstreit zwischen dem Marktführenden Internetunternehmen und einer Gruppe renommierter amerikanischer Verlagen wie Pearson Group Plc und McGraw-Hill Cos. Nun einigte sich Google mit den amerikanischen Verlegern und Autoren auf ein Modell von Zahlungen für die Anzeige der Buchinhalte und konnte somit die Urheberrechts-Klage der Buchindustrie nun endgültig abweisen. Jetzt muss nur noch ein Gericht der Einigung zustimmen.

Bibliothek aus dem Netz

Buchdorf Mühlbeck-Friedersdorf wächst
Sind Büchereien bald überflüssig?Bild: dpa

Teil der Einigung ist ein Plan, in Zukunft digitalisierte Bücher - auch mit Hilfe von Google - über das Internet zu vertreiben. Das soll auch den Weg für den breiteren Online-Verkauf kompletter Bücher öffnen. Sieben Millionen Titel sollen bereits gescannt worden sein, mehr als die Hälfte dieser Werke waren nicht mehr aktuell im Handel erhältlich.

Google will das sogenannte Book Right Registry schaffen, in dem Autoren und Verleger Werke zum Scannen zur Verfügung stellen, und von dem Erlös aus dem Verkauf profitieren können. Vor allen Dingen Bücher, die nicht mehr im Handel angeboten werden, dessen Urheberrechtsschutz aber noch nicht abgelaufen ist, können somit wieder dem Publikum zur Verfügung gestellt werden und Verlagen und Autoren als Einnahmequelle dienen.

Die Nutzer sollen den Buchtext durchsuchen können - aber nicht das gesamte Buch angezeigt bekommen, sondern nur 20 Prozent des Gesamtwerkes. Anders ist es bei Büchern, die urheberrechtlich geschützt und noch immer im Handel erhältlich sind. Diese können ebenfalls per Büchsuche "gegoogelt" werden, jedoch bleibt dem Nutzer der Einblick in den Inhalt des Buches verwehrt. Sollte der Kunde das Nutzungsrecht am gesamten Buch erwerben, kann er es an jedem beliebigen Computer mit Internetzugang lesen, und somit auch anderen zu Verfügung stellen, wie zum Beispiel öffentlichen Einrichtungen und Universitäten.

Made in USA

Derzeit sollen die vereinbarten neuen Dienste vorerst nur Google-Nutzern aus den USA zugänglich sein. Aber das Unternehmen möchte versuchen, auch andere Länder dazu zu motivieren, in das Register aufgenommen zu werden, um Lesern aus Ländern außerhalb der USA ebenfalls einen Zugriff auf die digitalisierten Bücher zu verschaffen. Jedoch muss das Internetunternehmen zunächst die ausländischen Rechteinhaber überzeugen. Ob deutsche Verlage wie Rowohlt sich ein Beispiel an ihren US-amerikanischen Kollegen nehmen, ist offen. (vo)