Google widersetzt sich Europas Lösch-Wünschen
30. Juli 2015Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte den Internetriesen aufgefordert, das in Europa vorgeschriebene "Recht auf Vergessen" im Internet weltweit umzusetzen. Google erklärte hierzu, die Pariser Datenschutz-Aufsicht CNIL sei bei der Löschung von Suchergebnissen nicht global zuständig.
Google: "Beunruhigende Entwicklung"
Damit riskiert der US-Internet-Gigant Geldstrafen. Hintergrund des französischen Vorstoßes ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Mai 2014. Das Gericht hatte entschieden, dass EU-Bürger von Google unter bestimmten Bedingungen verlangen können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus den Ergebnislisten der Suchmaschine verschwinden zu lassen. Dies gilt etwa, wenn die Informationen über Privatpersonen veraltet oder belanglos sind.
Der Suchmaschinenbetreiber löscht allerdings Suchergebnisse nur auf den europäischen Versionen seiner Suchseiten wie google.de oder google.fr, während sie über die Versionen anderer Länder auf google.com weiter auftauchen. Der Konzern argumentiert, dass kein Land das Recht haben dürfe, zu bestimmen, welche Inhalte in einem anderen Land aufgerufen werden könnten. Es möge ja sein, dass das Recht auf Vergessen nun in Europa Gesetz sei, global gelte dies nicht, schreibt das Unternehmen auf seinem europäischen Blog. Man habe die CNIL daher aus Prinzip gebeten, die Aufforderung zurückzuziehen. Ansonsten wäre das Internet laut Google nur so frei wie es das am wenigsten freie Land erlaube. Dies sei eine "beunruhigende Entwicklung".
Die französische CNIL hatte Google bereits Mitte Juni formell aufgefordert, diese Einträge weltweit zu löschen.
qu/wl (rtr, dpa)