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Griechen-Pleite: Gefahr für den Bundeshaushalt?

Sabine Kinkartz, Berlin26. Juni 2015

Was darf, was wird der Bund 2016 ausgeben und wofür? Der Bundesfinanzminister wird seinen Etatentwurf am Mittwoch dem Kabinett vorlegen. Die schwarze Null soll bleiben, komme was wolle.

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Symbolbild Hilfe für Griechenland
Bild: picture-alliance/dpa/Ohlenschläger

Keine neuen Schulden, das ist eine der Kernbotschaften, die Finanzminister Wolfgang Schäuble wie ein Mantra stets vor sich herträgt. Seit diesem Jahr kommt der von ihm zu verantwortende Bundeshaushalt ohne Nettoneuverschuldung aus - und daran soll sich gefälligst auch nichts ändern. "Es bleibt dabei: Wachstum und solide Staatsfinanzen", steht etwas trotzig über dem Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2016 und dem Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2019.

Um das zu unterstreichen, ist in der Tabelle mit den wesentlichen Haushalts-Kennziffern für die Jahre 2015 bis 2019 weiterhin eine Spalte "Neuverschuldung" ausgewiesen. Auffallend orange markiert und durchgehend mit der Ziffer Null gefüllt. Tatsächlich habe diese Spalte, so hieß es vor ein paar Monaten im Finanzministerium scherzend, "nur noch historischen Charakter".

Haften kann auch zahlen heißen

Ein kurzer Blick auf die milliardenschweren griechischen Schulden, für die Deutschland in nicht unerheblichem Maße bürgt, lassen gewisse Zweifel aufkommen. Zwei Hilfspakete hat es für Griechenland bislang gegeben. Deutschland steht dabei für Kredite von mehr als 50 Milliarden Euro gerade. Würde Griechenland alle Zahlungen an seine Gläubiger einstellen, müsste Deutschland im schlimmsten Fall sogar noch für einen Teil der ausfallenden griechischen Anleihen in der Bilanz der Europäischen Zentralbank (EZB) haften.

Haften, das heißt zahlen, und diese Option wird - Grexit hin, Grexit her - bestehen bleiben, solange die griechischen Schulden nicht zurückgezahlt sind oder jemand anders als Bürge eintritt. Die Gefahr wird also noch viele Jahre präsent sein. Da lohnt es sich, zumindest theoretisch über einen Ausfall nachzudenken, denn der müsste sich zwangsläufig im Bundeshaushalt niederschlagen.

Allerdings nicht jetzt und sofort, wiegelt das Finanzministerium ab. Wenn aktuell ein Zahlungsstopp erfolgen würde, werde das im Haushalt nicht unmittelbar mit größeren Beträgen eingefügt, sondern in sogenannten Jahresscheiben ab 2019/2020. Für 2016 hingegen seien bei den europäischen Institutionen keine größeren Rückzahlungen einkalkuliert, ein Haushaltsrisiko bestehe somit nicht.

Mehr Geld für Straßen und digitale Netze

Und so setzt der Bundesfinanzminister in seinem Etatentwurf für das kommende Jahr die Nettokreditaufnahme weiterhin mit Null an. Ausgaben in Höhe von 312 Milliarden Euro stehen entsprechend hohe Einnahmen gegenüber, davon 290 Milliarden Euro Steuereinnahmen. Im Vergleich zu diesem Jahr sollen die Ausgaben um 3,4 Prozent steigen. 30,9 Milliarden Euro sind 2016 für Investitionen vorgesehen, das ist eine knappe Milliarde mehr als in diesem Jahr.

Eingerechnet ist dabei das Investitionsprogramm der Bundesregierung in Höhe von zehn Milliarden Euro, das Bundesfinanzminister Schäuble im November 2014 angekündigt hatte. Die Summe ist allerdings bis 2018 veranschlagt und die Ministerien müssen auch damit leben, dass von den zehn Milliarden Euro rund drei Milliarden in die Ressorts fließen, deren Etats zugunsten der Finanzierung des Betreuungsgeldes für Eltern, deren Kinder keinen Kindergarten besuchen, gekürzt worden waren.

Marode Rheinbrücke der A 1
Marode Straßen und Brücken, daran soll sich etwas ändernBild: picture-alliance/dpa

Mit rund 4,3 Milliarden Euro wird der Löwenanteil des Investitionsprogramms ins Verkehrsministerium fließen und dort für Straßen, Schienen, Brücken und andere öffentliche Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stehen. Außerdem soll der Ausbau der digitalen Infrastruktur forciert werden. Knapp 1,2 Milliarden Euro sollen für Maßnahmen zur Energieeffizienz ausgegeben werden. Es folgen Posten für den Klima- und Hochwasserschutz und kleinere Vorhaben in den Geschäftsbereichen des Umwelt-, Wirtschafts-, und Familienministeriums sowie des Auswärtigen Amts.

Mehr Geld für Kommunen

Auch die Städte und Gemeinden sollen mehr Geld bekommen, vorzugsweise, um die steigende Zahl von Flüchtlingen besser versorgen zu können. Nachdem in diesem Jahr einmalig 3,5 Milliarden Euro in einem Fonds bereit gestellt wurden, aus dem finanzschwache Kommunen bis 2018 finanziert werden sollen, werden sie ab 2016 dauerhaft unterstützt. Um Asylverfahren schneller durchführen zu können, werden das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie die Bundespolizei personell um insgesamt 450 Stellen aufgestockt.

Mehr Geld soll auch für die innere und äußere Sicherheit bereitgestellt werden. Neben der Bundeswehr sollen davon das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, der Verfassungsschutz sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik profitieren. Dabei geht es auch um eine Verbesserung der Cybersicherheit und die Luftsicherheit.

Vierlinge
Mehr Geld für FamilienBild: picture-alliance/dpa/W. Grubitzsch

Auch für die Entwicklungszusammenarbeit soll mehr Geld zur Verfügung stehen. In den Jahren 2016 bis 2019 wird der Bund seine Ausgaben um 8,3 Milliarden Euro erhöhen. Veranschlagt sind im Etatentwurf zudem die steuerlichen Entlastungen für Eltern. Fünf Milliarden Euro werden für eine Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, der Kindergeldes, des Kinderzuschlags und des Alleinerziehenden-Freibetrags bereitgestellt.

Schuldenstand bleibt gewaltig

Grundsätzlich bleiben die Sozialausgaben der größte Posten im Etat. Musste der Bund für diesen Bereich 2013 noch 145 Milliarden Euro aufwenden, so werden es laut aktueller Finanzplanung 2019 mehr als 170 Milliarden Euro sein. Die Sozialquote wird dann bei 52 Prozent liegen. Maßgeblich getrieben werden die Kosten durch die Bundeszuschüsse in die Rentenversicherungen und die gesetzlichen Krankenkassen. Allein in die Rentenkassen werden 2019 mehr als 98 Milliarden Euro fließen.

Mit der mittelfristigen Finanzplanung, wie die Vorgaben für die Jahre 2017-2019 genannt werden, sollen die Maastricht-Kriterien wieder in erreichbare Nähe rücken. Bis Ende 2017 soll die Schuldenstandsquote auf weniger als 70 Prozent sinken. Lässt man Länder und Kommunen außen vor, hat allein der Bund 1,2 Billionen Euro Schulden und zahlt dafür im kommenden Jahr 24 Milliarden Euro Zinsen. Das soll sich ändern. Da die schwarze Null jetzt zum Normalzustand werde, könne sich der Bund darauf konzentrieren, die Altschulden abzubauen - und habe damit ein neues Ziel im Visier, heißt es im Bundesfinanzministerium.